3G, 2G, 1G, 2G-plus usw. – was bedeuten eigentlich all die Coronaregeln?

ARD, ZDF, C & A

BRD, DDR und USA

BSE, HIV und DRK

GbR, GmbH — ihr kön­nt mich ma’!

THX, VHS und FSK

RAF, LSD und FKK

DVU, AKW und KKK

RHP, USW, LMAA

PLZ, UPS und DPD

BMX, BPM und XTC

EMI, CBS und BMG

ADAC, DLRG — ojemine

EKZ, RTL und DFB

ABS, TÜV und BMW

KMH, ICE und Eschede

PVC, FCKW — is nich’ OK

… san­gen Die Fan­tastis­chen Vier im Jahre 1999 in ihrem leg­endären Song MfG. Ken­nen Sie die meis­ten Abkürzun­gen daraus? Gut! Wis­sen Sie auch, was 3G, 2G oder auch 2G plus bedeuten? Nein? Dann erk­läre ich es Ihnen, denn das sind die derzeit wirk­lich rel­e­van­ten Abkürzun­gen, auch im Arbeitsleben:

Bund und Län­der wollen einen weit­eren Anstieg der derzeit ras­ant ansteigen­den Coro­na-Infek­tion­szahlen ver­mei­den. Daher rufen sie dazu auf, sich impfen zu lassen und beschließend entsprechend län­der- und bun­desweite Regeln. So gilt seit dem 18. Novem­ber deutsch­landweit min­destens die 3G-Regel am Arbeitsplatz.

Wofür steht 3G?

Die 3G-Regel ste­ht für geimpft, gene­sen oder getestet. Es muss ein gültiger Nach­weis ein­er voll­ständi­gen Imp­fung oder Gene­sung oder das neg­a­tive Ergeb­nis eines Coro­na-Tests vor­liegen. Let­zteres muss ein Anti­gen-Schnell­test, max­i­mal 24 Stun­den alt oder PCR-Test, max­i­mal 48 Stun­den alt, sein.

Wofür steht 3G-plus?

Die 3G-plus-Regel ste­ht für geimpft oder gene­sen oder PCR-getestet. Es muss ein gültiger Nach­weis ein­er voll­ständi­gen Imp­fung oder Gene­sung oder das neg­a­tive Ergeb­nis eines PCR-Tests (max­i­mal 48 Stun­den alt) vorliegen.

Wofür steht 2G?

Die 2G-Regel ste­ht für geimpft oder gene­sen. Es muss ein gültiger Nach­weis ein­er voll­ständi­gen Imp­fung oder Gene­sung vor­liegen. Ein neg­a­tives Testergeb­nis ohne Impf­schutz oder Gene­sung reicht nicht aus.

Wofür steht 2G-plus?

Die 2G-plus-Regel ste­ht für geimpft oder gene­sen und zusät­zlich getestet. Es muss ein gültiger Nach­weis ein­er voll­ständi­gen Imp­fung oder Gene­sung und zusät­zlich das neg­a­tive Ergeb­nis eines Coro­na-Tests vor­liegen. Let­zteres muss ein Anti­gen-Schnell­test, max­i­mal 24 Stun­den alt oder PCR-Test, max­i­mal 48 Stun­den alt, sein.

Wofür steht 1G?

Die 1G-Regel ste­ht für getestet (fälschlicher­weise wird der Begriff ab und zu auch so ver­wen­det, dass nur voll­ständig Geimpfte gemeint sind). Es muss das neg­a­tive Ter­stergeb­nis eines Anti­gen-Schnell­tests, max­i­mal 24 Stun­den alt oder PCR-Tests, max­i­mal 48 Stun­den alt, vorliegen.

Hospitalisierung als Maßstab

Bund und Län­der haben sich auf flächen­deck­ende Zugangs­beschränkun­gen im öffentlichen Leben ver­ständigt, die sich an der Hos­pi­tal­isierungsrate in dem jew­eili­gen Bun­des­land ori­en­tieren. Die Hos­pi­tal­isierungsrate gibt die Zahl der in Kliniken aufgenomme­nen Coro­na-Patien­ten je 100.000 Ein­wohn­er inner­halb von sieben Tagen an.

Ab ein­er Hos­pi­tal­isierungsrate von 3 haben flächen­deck­end nur noch Geimpfte oder Gene­sene (2G) Zutritt zu Freizeit‑, Kul­tur- und Sportver­anstal­tun­gen, Gas­tronomie sowie zu kör­per­na­hen Dien­stleis­tun­gen und Beherbergungen.

Liegt die Hos­pi­tal­isierungsrate über 6 müssen Geimpfte und Gene­sene zusät­zlich einen neg­a­tiv­en Test vorgele­gen (2G plus). Diese Regelung gilt ins­beson­dere an Orten mit beson­ders hohem Infek­tion­srisiko — etwa in Diskotheken, Clubs oder Bars.

Bleiben Sie gesund!

Mf(1, 2 oder 3)G und Glück­auf, Ihr
Andreas Galatas

Bil­drechte Head­er­fo­to: © istockphoto.com/Santje09

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