justitia, goddess, goddess of justice

Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung erfolglos

Das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat in einem Beschluss vom 2. Novem­ber 2020 (Akten­ze­ichen: 1 BVR 2727/19) eine Ver­fas­sungs­beschw­erde gegen arbeits­gerichtliche Entschei­dun­gen zu ein­er Kündi­gung wegen ein­er groben, men­schen­ver­ach­t­en­den Äußerung nicht zur Entschei­dung angenom­men. Der Beschw­erde­führer hat­te in ein­er kon­tro­vers ver­laufend­en Betrieb­sratssitzung einen dunkel­häuti­gen Kol­le­gen mit den Worten “Ugah, Ugah” betitelt. Die daraufhin aus­ge­sproch­ene Kündi­gung erachteten die Arbeits­gerichte als wirksam.

Der Beschw­erde­führer berief sich auf das Grun­drecht der Mei­n­ungs­frei­heit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Seine Ver­fas­sungs­beschw­erde hat­te jedoch keinen Erfolg. Ins­beson­dere waren die Entschei­dun­gen der Gerichte für Arbeitssachen, wonach die Äußerung eine men­schen­ver­ach­t­ende Diskri­m­inierung darstellt, die sich nicht unter Beru­fung auf Art. 5 Abs. 1 GG recht­fer­ti­gen lässt, ver­fas­sungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Diese Entschei­dung ist von Bedeu­tung, da sie zeigt, dass die Mei­n­ungs­frei­heit ihre Gren­zen hat, ins­beson­dere wenn sie die Men­schen­würde ander­er ver­let­zt. Sie unter­stre­icht die Notwendigkeit eines respek­tvollen Umgangs am Arbeit­splatz und die Ver­ant­wor­tung der Arbeit­ge­ber, gegen diskri­m­inieren­des Ver­hal­ten vorzugehen.