In einem Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dieses Urteil erging in Reaktion auf eine Klage der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) gegen die Deutsche Bank SAE. Die CCOO argumentierte, dass ein solches System die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und die Bereitstellung von Informationen über monatliche Überstunden an Gewerkschaftsvertreter ermöglichen würde.
Das Gericht stellte fest, dass ohne ein System zur Messung der täglichen Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers weder die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Anzahl der Überstunden objektiv und zuverlässig ermittelt werden kann. Daher wäre es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder sogar praktisch unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen.
Die Mitgliedstaaten müssen daher die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, zuverlässiges und zugängliches System einzurichten, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Es liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen und dabei gegebenenfalls die Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen zu berücksichtigen.