Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist und ab dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt wird, stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umfassenderen und einheitlicheren Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Sie ersetzt und erweitert die bisherige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) und wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und der gesamten EU haben.
Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Während bisher nur rund 500 Unternehmen in Deutschland zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, wird diese Zahl durch die CSRD auf etwa 15.000 steigen. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die als “öffentliche Interessenträger” gelten. Dies umfasst börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungsunternehmen und andere Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit, Größe oder Unternehmensform von öffentlichem Interesse sind.
Die CSRD verpflichtet diese Unternehmen, umfassende Informationen über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen sowie ihre Geschäftsmodelle und Strategien zur Bewältigung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen. Die Berichterstattung soll nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgen, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden.
Die Anforderungen der CSRD sind umfassend. Sie reichen von der Offenlegung von Informationen über die Auswirkungen der Unternehmen auf die Umwelt und das Klima, über die Nutzung von natürlichen Ressourcen, die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung von Sozial- und Arbeitnehmerrechten, bis hin zur Korruptionsbekämpfung und der Beachtung der Interessen der Verbraucher.
Die Umsetzung der CSRD stellt eine erhebliche Herausforderung für die betroffenen Unternehmen dar. Sie müssen ihre internen Prozesse und Systeme anpassen, um die erforderlichen Informationen sammeln, überprüfen und berichten zu können. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass ihre Berichte den Anforderungen der ESRS entsprechen, die derzeit noch in Entwicklung sind.
Die CSRD ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer umfassenderen und einheitlicheren Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Sie wird dazu beitragen, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern und Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern eine bessere Grundlage für ihre Entscheidungen zu bieten.
Weitere Quellen:
- Haufe: EU-Parlament beschließt CSRD: Dieser Artikel bietet einen Überblick über die CSRD und ihre Anforderungen. Es wird betont, dass die CSRD am 29. April 2021 vom EU-Parlament beschlossen wurde und ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die CSRD soll die bisherige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) ersetzen und erweitern.
- Ebner Stolz: Entwurf delegierter Rechtsakt – European Sustainability Reporting Standards: Dieser Artikel bietet eine detaillierte Analyse des Entwurfs der delegierten Rechtsakte zur Umsetzung der CSRD. Es wird hervorgehoben, dass die CSRD eine erhebliche Ausweitung der Berichtspflichten für Unternehmen mit sich bringt und dass die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt wurde, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu entwickeln.
- DRSC: CSRD – Vergleichsdokumente zur ESRS-Konsultation: Dieser Artikel informiert über die Veröffentlichung von Vergleichsdokumenten zur Konsultation der ESRS durch die EFRAG. Es wird darauf hingewiesen, dass die EFRAG die Konsultation der ESRS am 31. März 2023 abgeschlossen hat und dass die endgültigen Standards voraussichtlich im Juni 2023 veröffentlicht werden.
- Harvard Law School Forum on Corporate Governance: EU Finalizes ESG Reporting Rules With International Impacts: Dieser Artikel betont, dass die CSRD am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist und die Regeln ab dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt werden. Es wird erwartet, dass die Anzahl der Unternehmen in Deutschland, die den Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, von derzeit rund 500 auf 15.000 steigen wird.
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Berichtspflichten – CSRD: Diese Webseite bietet einen Überblick über die CSRD und ihre Anforderungen. Es wird betont, dass die CSRD eine erhebliche Ausweitung der Berichtspflichten für Unternehmen mit sich bringt und dass die Berichterstattung nach den ESRS erfolgen soll.