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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Ein neuer Standard für die Nachhaltigkeitsbericht

Die Cor­po­rate Sus­tain­abil­i­ty Report­ing Direc­tive (CSRD) der Europäis­chen Union, die am 5. Jan­u­ar 2023 in Kraft getreten ist und ab dem 1. Jan­u­ar 2024 schrit­tweise einge­führt wird, stellt einen bedeu­ten­den Schritt in Rich­tung ein­er umfassenderen und ein­heitlicheren Nach­haltigkeits­berichter­stat­tung dar. Sie erset­zt und erweit­ert die bish­erige Richtlin­ie zur nicht­fi­nanziellen Berichter­stat­tung (NFRD) und wird erhe­bliche Auswirkun­gen auf Unternehmen in Deutsch­land und der gesamten EU haben.

Die CSRD erweit­ert den Kreis der bericht­spflichti­gen Unternehmen erhe­blich. Während bish­er nur rund 500 Unternehmen in Deutsch­land zur Nach­haltigkeits­berichter­stat­tung verpflichtet waren, wird diese Zahl durch die CSRD auf etwa 15.000 steigen. Betrof­fen sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitar­beit­ern, die als “öffentliche Inter­essen­träger” gel­ten. Dies umfasst börsen­notierte Unternehmen, Banken, Ver­sicherung­sun­ternehmen und andere Unternehmen, die auf­grund ihrer Geschäft­stätigkeit, Größe oder Unternehmensform von öffentlichem Inter­esse sind.

Die CSRD verpflichtet diese Unternehmen, umfassende Infor­ma­tio­nen über ihre sozialen und ökol­o­gis­chen Auswirkun­gen sowie ihre Geschäftsmod­elle und Strate­gien zur Bewäl­ti­gung von Nach­haltigkeit­srisiken zu veröf­fentlichen. Die Berichter­stat­tung soll nach den Euro­pean Sus­tain­abil­i­ty Report­ing Stan­dards (ESRS) erfol­gen, die von der Euro­pean Finan­cial Report­ing Advi­so­ry Group (EFRAG) entwick­elt wurden.

Die Anforderun­gen der CSRD sind umfassend. Sie reichen von der Offen­le­gung von Infor­ma­tio­nen über die Auswirkun­gen der Unternehmen auf die Umwelt und das Kli­ma, über die Nutzung von natür­lichen Ressourcen, die Achtung der Men­schen­rechte und die Ein­hal­tung von Sozial- und Arbeit­nehmer­recht­en, bis hin zur Kor­rup­tions­bekämp­fung und der Beach­tung der Inter­essen der Verbraucher.

Die Umset­zung der CSRD stellt eine erhe­bliche Her­aus­forderung für die betrof­fe­nen Unternehmen dar. Sie müssen ihre inter­nen Prozesse und Sys­teme anpassen, um die erforder­lichen Infor­ma­tio­nen sam­meln, über­prüfen und bericht­en zu kön­nen. Darüber hin­aus müssen sie sich­er­stellen, dass ihre Berichte den Anforderun­gen der ESRS entsprechen, die derzeit noch in Entwick­lung sind.

Die CSRD ist ein wichtiger Schritt in Rich­tung ein­er umfassenderen und ein­heitlicheren Nach­haltigkeits­berichter­stat­tung in der EU. Sie wird dazu beitra­gen, die Trans­parenz und Ver­gle­ich­barkeit von Nach­haltigkeitsin­for­ma­tio­nen zu verbessern und Inve­storen, Kun­den und anderen Stake­hold­ern eine bessere Grund­lage für ihre Entschei­dun­gen zu bieten.

Weitere Quellen:

  1. Haufe: EU-Par­la­ment beschließt CSRD: Dieser Artikel bietet einen Überblick über die CSRD und ihre Anforderun­gen. Es wird betont, dass die CSRD am 29. April 2021 vom EU-Par­la­ment beschlossen wurde und ab dem 1. Jan­u­ar 2024 in Kraft treten soll. Die CSRD soll die bish­erige Richtlin­ie zur nicht­fi­nanziellen Berichter­stat­tung (NFRD) erset­zen und erweitern.
  2. Ebn­er Stolz: Entwurf delegiert­er Recht­sakt – Euro­pean Sus­tain­abil­i­ty Report­ing Stan­dards: Dieser Artikel bietet eine detail­lierte Analyse des Entwurfs der delegierten Recht­sak­te zur Umset­zung der CSRD. Es wird her­vorge­hoben, dass die CSRD eine erhe­bliche Ausweitung der Bericht­spflicht­en für Unternehmen mit sich bringt und dass die Euro­pean Finan­cial Report­ing Advi­so­ry Group (EFRAG) beauf­tragt wurde, die Euro­pean Sus­tain­abil­i­ty Report­ing Stan­dards (ESRS) zu entwickeln.
  3. DRSC: CSRD – Ver­gle­ichs­doku­mente zur ESRS-Kon­sul­ta­tion: Dieser Artikel informiert über die Veröf­fentlichung von Ver­gle­ichs­doku­menten zur Kon­sul­ta­tion der ESRS durch die EFRAG. Es wird darauf hingewiesen, dass die EFRAG die Kon­sul­ta­tion der ESRS am 31. März 2023 abgeschlossen hat und dass die endgülti­gen Stan­dards voraus­sichtlich im Juni 2023 veröf­fentlicht werden.
  4. Har­vard Law School Forum on Cor­po­rate Gov­er­nance: EU Final­izes ESG Report­ing Rules With Inter­na­tion­al Impacts: Dieser Artikel betont, dass die CSRD am 5. Jan­u­ar 2023 in Kraft getreten ist und die Regeln ab dem 1. Jan­u­ar 2024 schrit­tweise einge­führt wer­den. Es wird erwartet, dass die Anzahl der Unternehmen in Deutsch­land, die den Anforderun­gen zur Nach­haltigkeits­berichter­stat­tung unter­liegen, von derzeit rund 500 auf 15.000 steigen wird.
  5. Deutsch­er Nach­haltigkeit­skodex: Bericht­spflicht­en – CSRD: Diese Web­seite bietet einen Überblick über die CSRD und ihre Anforderun­gen. Es wird betont, dass die CSRD eine erhe­bliche Ausweitung der Bericht­spflicht­en für Unternehmen mit sich bringt und dass die Berichter­stat­tung nach den ESRS erfol­gen soll.