Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, bringt eine Reihe von Veränderungen für börsennotierte Unternehmen mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Aktionären zu verbessern und die Ausübung von Aktionärsrechten zu erleichtern. Dies soll letztlich zu einer Verbesserung der Corporate Governance von börsennotierten Gesellschaften führen.
Die neuen Regelungen des ARUG II sind umfangreich und betreffen verschiedene Aspekte der Aktionärskommunikation und ‑identifikation. Sie reichen von der Einrichtung eines verbesserten Risikomanagements über die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen bis hin zur Dokumentation und Berichterstattung. Die konkrete Umsetzung dieser Anforderungen in der Praxis ist jedoch nicht eindeutig im Gesetz geregelt, was zu Unsicherheiten bei den Unternehmen führt.
Ein zentraler Aspekt des ARUG II ist die Weitergabeverpflichtung der Sorgfaltspflichten an die Aktionäre. Dies bedeutet, dass auch Unternehmen, die die genannten Schwellenwerte nicht erreichen, indirekt von den Vorgaben des ARUG II betroffen sind. Um diese Anforderungen zu erfüllen, empfiehlt die Regierung die Erstellung von Verhaltenskodizes für potenzielle Vertragspartner, in denen die menschenrechtlichen Erwartungen konkretisiert werden.
Die Umsetzung des ARUG II stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Vertragsgestaltung mit den Aktionären. Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, welche Pflichten sie ihren Aktionären auferlegen und welche Kontrollmechanismen sie einrichten, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu gewährleisten. Dabei müssen sie auch die Grenzen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten.
Darüber hinaus hat das ARUG II Auswirkungen auf die Compliance-Struktur von Unternehmen. Es könnte notwendig sein, bestehende Compliance-Strukturen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Weitere Quellen
- Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II): Diese Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bietet einen Überblick über das Gesetzgebungsverfahren und die Ziele des ARUG II.
- BGBl. I 2019 S. 2637 — Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie: Diese Seite bietet den vollständigen Gesetzestext des ARUG II.
- Deutscher Bundestag — Zweite Aktionärsrechterichtlinie der EU beraten: Dieser Artikel des Deutschen Bundestages berichtet über die Beratungen zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie.
- ARUG II: Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie | Finance | Haufe: Dieser Artikel von Haufe Finance bietet einen Überblick über die Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie durch das ARUG II.
- Noerr: ARUG II — Seit heute gelten neue Regeln zur Aktionärskommunikation und ‑identifikation: Dieser Artikel von Noerr bietet einen detaillierten Einblick in die neuen Regeln zur Aktionärskommunikation und ‑identifikation, die durch das ARUG II eingeführt wurden.