Das Aktenzeichen “2 AZR 309/22” bezieht sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 30. März 2023. In diesem Fall wurde die Revision einer Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zurückgewiesen. Der Fall betraf die Kündigung einer medizinischen Fachangestellten, die sich gegen eine Impfung gegen das Coronavirus entschieden hatte. Das BAG bestätigte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Kündigung einer medizinischen Fachangestellten, die sich weigerte, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, für rechtmäßig erklärt (Urteil des BAG vom 30.03.2023 (Az. 2 AZR 309/22). Die Klägerin war in einem Krankenhaus tätig und weigerte sich trotz mehrfacher Aufforderung, sich impfen zu lassen. Daraufhin kündigte…