ibp.Redaktion
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 13. September 2022 (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21) festgestellt, dass der Betriebsrat die Einführung eines Systems der elektronischen Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen kann. Dies ist nur möglich, wenn und soweit die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt ist. In dem konkreten Fall ging es um…