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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 2. November 2020 (Aktenzeichen: 1 BVR 2727/19) eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu einer Kündigung wegen einer groben, menschenverachtenden Äußerung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer hatte in einer kontrovers verlaufenden Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten “Ugah, Ugah” betitelt. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung erachteten die Arbeitsgerichte…