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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 30. November 2022 (Aktenzeichen: 5 AZR 336/21) festgestellt, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer an einen Arbeitsort des Unternehmens im Ausland versetzen können, sofern im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich oder konkludent etwas anderes vereinbart wurde. Der Kläger in diesem Fall, ein Pilot, der seit Januar 2018 bei einer international tätigen Fluggesellschaft beschäftigt…