Aktenzeichen: 5 AZR 336/21


  • Bundesarbeitsgericht: Versetzung von Arbeitnehmern ins Ausland ist zulässig

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    Bundesarbeitsgericht: Versetzung von Arbeitnehmern ins Ausland ist zulässig

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in ein­er Entschei­dung vom 30. Novem­ber 2022 (Akten­ze­ichen: 5 AZR 336/21) fest­gestellt, dass Arbeit­ge­ber ihre Arbeit­nehmer an einen Arbeit­sort des Unternehmens im Aus­land ver­set­zen kön­nen, sofern im Arbeitsver­trag nicht aus­drück­lich oder kon­klu­dent etwas anderes vere­in­bart wurde. Der Kläger in diesem Fall, ein Pilot, der seit Jan­u­ar 2018 bei ein­er inter­na­tion­al täti­gen Flugge­sellschaft beschäftigt…