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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 4. Mai 2022 (Aktenzeichen: 5 AZR 359/21) klargestellt, dass die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess unverändert bleibt, auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der täglichen Arbeitszeit. Im konkreten Fall ging es um einen Auslieferungsfahrer, der Überstundenvergütung…