Aktenzeichen: 5 AZR 359/21


  • Bundesarbeitsgericht: Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess bleibt unverändert

    /

    Bundesarbeitsgericht: Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess bleibt unverändert

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in ein­er Entschei­dung vom 4. Mai 2022 (Akten­ze­ichen: 5 AZR 359/21) klargestellt, dass die Dar­legungs- und Beweis­last im Über­stun­den­vergü­tung­sprozess unverän­dert bleibt, auch vor dem Hin­ter­grund der Entschei­dung des Europäis­chen Gericht­shofs (EuGH) zur Pflicht zur Ein­führung eines Sys­tems zur Mes­sung der täglichen Arbeitszeit. Im konkreten Fall ging es um einen Aus­liefer­ungs­fahrer, der Über­stun­den­vergü­tung…