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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 25.01.2022 (Aktenzeichen: 9 AZR 146/21) festgestellt, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis hat. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber in den von ihm erteilten Arbeitszeugnissen standardmäßig entsprechende Schlussformeln verwendet. In dem konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der in seinem…