Aktenzeichen: 9 AZR 146/21


  • Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

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    Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einer Ent­schei­dung vom 25.01.2022 (Akten­zei­chen: 9 AZR 146/21) fest­ge­stellt, dass ein Arbeit­neh­mer kei­nen Anspruch auf eine Dan­kes- und Wunsch­for­mel im Arbeits­zeug­nis hat. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeit­ge­ber in den von ihm erteil­ten Arbeits­zeug­nis­sen stan­dard­mä­ßig ent­spre­chen­de Schluss­for­meln ver­wen­det. In dem kon­kre­ten Fall ging es um einen Arbeit­neh­mer, der in sei­nem…