/
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. September 2021 (Aktenzeichen: 9 AZR 571/20) klargestellt, dass Arbeitnehmer keinen individuellen Anspruch auf die Einleitung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) haben. Dieses Urteil wirft ein wichtiges Licht auf die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf das BEM. Hintergrund: Gemäß § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX…