“Aktionäre” sind die Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft (AG), einer Societas Europaea (SE) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Sie sind Eigentümer eines Anteils am Grundkapital dieser Gesellschaften und damit mitgliedschaftlich an ihnen beteiligt. Aktionäre können natürliche Personen oder juristische Personen sein, aber auch offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und andere. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, bringt eine Reihe von Veränderungen für börsennotierte Unternehmen mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Aktionären zu verbessern und die Ausübung von Aktionärsrechten zu erleichtern. Dies soll letztlich zu einer Verbesserung…