Aktionäre

„Aktio­nä­re“ sind die Inha­ber von Akti­en einer Akti­en­ge­sell­schaft (AG), einer Socie­tas Euro­paea (SE) oder einer Kom­man­dit­ge­sell­schaft auf Akti­en (KGaA). Sie sind Eigen­tü­mer eines Anteils am Grund­ka­pi­tal die­ser Gesell­schaf­ten und damit mit­glied­schaft­lich an ihnen betei­ligt. Aktio­nä­re kön­nen natür­li­che Per­so­nen oder juris­ti­sche Per­so­nen sein, aber auch offe­ne Han­dels­ge­sell­schaf­ten (OHG), Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten (KG) und ande­re. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

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    ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

    Das Gesetz zur Umset­zung der zwei­ten Aktio­närs­richt­li­nie (ARUG II), das am 1. Janu­ar 2020 in Kraft getre­ten ist, bringt eine Rei­he von Ver­än­de­run­gen für bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men mit sich. Ziel des Geset­zes ist es, die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Unter­neh­men und ihren Aktio­nä­ren zu ver­bes­sern und die Aus­übung von Aktio­närs­rech­ten zu erleich­tern. Dies soll letzt­lich zu einer Ver­bes­se­rung…