Aktionäre

“Aktionäre” sind die Inhab­er von Aktien ein­er Aktienge­sellschaft (AG), ein­er Soci­etas Europaea (SE) oder ein­er Kom­man­dit­ge­sellschaft auf Aktien (KGaA). Sie sind Eigen­tümer eines Anteils am Grund­kap­i­tal dieser Gesellschaften und damit mit­glied­schaftlich an ihnen beteiligt. Aktionäre kön­nen natür­liche Per­so­n­en oder juris­tis­che Per­so­n­en sein, aber auch offene Han­dels­ge­sellschaften (OHG), Kom­man­dit­ge­sellschaften (KG) und andere. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

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    ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

    Das Gesetz zur Umset­zung der zweit­en Aktionärsrichtlin­ie (ARUG II), das am 1. Jan­u­ar 2020 in Kraft getreten ist, bringt eine Rei­he von Verän­derun­gen für börsen­notierte Unternehmen mit sich. Ziel des Geset­zes ist es, die Kom­mu­nika­tion zwis­chen Unternehmen und ihren Aktionären zu verbessern und die Ausübung von Aktionärsrecht­en zu erle­ichtern. Dies soll let­ztlich zu ein­er Verbesserung…