Aktionärsrichtlinie

Die “Aktionärsrichtlin­ie”, auch bekan­nt als die zweite Aktionärsrech­terichtlin­ie (ARUG II) der EU, zielt darauf ab, die Mitwirkung der Aktionäre bei börsen­notierten Gesellschaften zu verbessern und die gren­züber­schre­i­t­ende Infor­ma­tion und Ausübung von Aktionärsrecht­en zu erle­ichtern. Sie enthält Bes­tim­mungen zur Iden­ti­fizierung von Aktionären und zur Infor­ma­tion­süber­mit­tlung zwis­chen Inter­mediären und Pub­likums­ge­sellschaften. Die Aktionärsrichtlin­ie soll sich­er­stellen, dass Aktionäre stets über Unternehmensereignisse informiert wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

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    ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

    Das Gesetz zur Umset­zung der zweit­en Aktionärsrichtlin­ie (ARUG II), das am 1. Jan­u­ar 2020 in Kraft getreten ist, bringt eine Rei­he von Verän­derun­gen für börsen­notierte Unternehmen mit sich. Ziel des Geset­zes ist es, die Kom­mu­nika­tion zwis­chen Unternehmen und ihren Aktionären zu verbessern und die Ausübung von Aktionärsrecht­en zu erle­ichtern. Dies soll let­ztlich zu ein­er Verbesserung…