Die “Aktionärsrichtlinie”, auch bekannt als die zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) der EU, zielt darauf ab, die Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften zu verbessern und die grenzüberschreitende Information und Ausübung von Aktionärsrechten zu erleichtern. Sie enthält Bestimmungen zur Identifizierung von Aktionären und zur Informationsübermittlung zwischen Intermediären und Publikumsgesellschaften. Die Aktionärsrichtlinie soll sicherstellen, dass Aktionäre stets über Unternehmensereignisse informiert werden. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, bringt eine Reihe von Veränderungen für börsennotierte Unternehmen mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Aktionären zu verbessern und die Ausübung von Aktionärsrechten zu erleichtern. Dies soll letztlich zu einer Verbesserung…