“Allgemeine Geschäftsbedingungen” (AGB) sind vertragliche Klauseln, die zur Standardisierung und Konkretisierung von Massenverträgen dienen. Sie werden von einer Vertragspartei einseitig gestellt und bedürfen daher einer besonderen Kontrolle, um ihren Missbrauch zu verhindern. AGB sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
/
Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, bringt eine Reihe von Veränderungen für börsennotierte Unternehmen mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Aktionären zu verbessern und die Ausübung von Aktionärsrechten zu erleichtern. Dies soll letztlich zu einer Verbesserung…