Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das “All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz” (AGG), umgangssprach­lich auch als Antidiskri­m­inierungs­ge­setz beze­ich­net, ist ein deutsches Bun­des­ge­setz, das Benachteili­gun­gen auf­grund der Rasse oder eth­nis­chen Herkun­ft, des Geschlechts, der Reli­gion oder Weltan­schau­ung, ein­er Behin­derung, des Alters oder der sex­uellen Iden­tität ver­hin­dern und beseit­i­gen soll. Es wurde einge­führt, um vier europäis­che Antidiskri­m­inierungsrichtlin­ien umzuset­zen, die seit dem Jahr 2000 erlassen wor­den sind. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

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    BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

    Das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) hat in einem Urteil vom 16. Feb­ru­ar 2023 (8 AZR 450/21) entsch­ieden, dass Frauen Anspruch auf das Ent­gelt haben, das der Arbeit­ge­ber männlichen Kol­le­gen für gle­iche oder gle­ich­w­er­tige Arbeit zahlt. Dieses Urteil stützt sich auf das Ent­gelt­trans­paren­zge­setz (Ent­g­TranspG) und das All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG), sowie auf Artikel 157 Absatz 1 des Ver­trags über…