Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG), umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Es wurde eingeführt, um vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien umzusetzen, die seit dem Jahr 2000 erlassen worden sind. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.


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    BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 16. Februar 2023 (8 AZR 450/21) entschieden, dass Frauen Anspruch auf das Entgelt haben, das der Arbeitgeber männlichen Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit zahlt. Dieses Urteil stützt sich auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sowie auf Artikel 157 Absatz 1 des Vertrags über…