Das “Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz” (AGG), umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Es wurde eingeführt, um vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien umzusetzen, die seit dem Jahr 2000 erlassen worden sind. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.