Ambulante Einrichtungen

“Ambu­lante Ein­rich­tun­gen” sind Gesund­heit­sein­rich­tun­gen, in denen Patien­ten medi­zinis­che Behand­lun­gen oder Pflegeleis­tun­gen erhal­ten, ohne dass sie über Nacht bleiben müssen. Dazu gehören beispiel­sweise Arzt­prax­en, ambu­lante Chirurgiezen­tren, Dial­y­seein­rich­tun­gen, Phys­io­ther­a­pieprax­en und ambu­lante Pflege­di­en­ste. Ambu­lante Ein­rich­tun­gen spie­len eine wichtige Rolle im Gesund­heitssys­tem, da sie eine Vielzahl von Dien­stleis­tun­gen anbi­eten, die oft kostengün­stiger und beque­mer für die Patien­ten sind als sta­tionäre Behand­lun­gen. Im Arbeit­srecht kön­nen ambu­lante Ein­rich­tun­gen als Arbeit­ge­ber auftreten, wobei beson­dere Regelun­gen und Bedin­gun­gen gel­ten kön­nen, ins­beson­dere in Bezug auf Arbeit­szeit­en und Gesund­heits- und Sicher­heitsvorschriften. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktuelle Änderun­gen im Arbeits- und Betrieb­sver­fas­sungsrecht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich ständig wan­del­nden Arbeitswelt ist es uner­lässlich, sich stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Geset­ze und Recht­sprechun­gen zu hal­ten. Verän­derun­gen im Arbeits- und Betrieb­sver­fas­sungsrecht kön­nen weitre­ichende Auswirkun­gen auf Unternehmen, Arbeit­nehmer und Betrieb­sräte haben. Ob es um Fra­gen der…