Anpassungsbedarf

„Anpas­sungs­be­darf“ bezeich­net die Not­wen­dig­keit, Ände­run­gen oder Ver­bes­se­run­gen an einem Sys­tem, einer Metho­de, einem Pro­zess oder einer Situa­ti­on vor­zu­neh­men, um sie effek­ti­ver oder geeig­ne­ter zu machen. Dies kann auf­grund von Ver­än­de­run­gen in der Umge­bung, neu­en Infor­ma­tio­nen oder Erkennt­nis­sen, tech­no­lo­gi­schen Fort­schrit­ten oder ande­ren Fak­to­ren erfor­der­lich sein. Der Anpas­sungs­be­darf kann in ver­schie­de­nen Kon­tex­ten auf­tre­ten, von der Unter­neh­mens­stra­te­gie und Orga­ni­sa­ti­ons­ent­wick­lung bis hin zu tech­ni­schen Sys­te­men und gesell­schaft­li­chen Nor­men. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Herausforderungen und Auswirkungen auf Unternehmen

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    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Herausforderungen und Auswirkungen auf Unternehmen

    Das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG), oft auch ein­fach als Lie­fer­ket­ten­ge­setz bezeich­net und am 1. Janu­ar 2023 in Kraft getre­ten, stellt Unter­neh­men vor neue Her­aus­for­de­run­gen. Es ver­pflich­tet Unter­neh­men mit Haupt­sitz oder Haupt­nie­der­las­sung in Deutsch­land und in der Regel mehr als 3000 Mit­ar­bei­tern (ab 1. Janu­ar 2024 mehr als 1000 Mit­ar­bei­tern), umfang­rei­che Sorg­falts­pflich­ten zu erfül­len. Die­se Sorg­falts­pflich­ten zie­len dar­auf…