Anpassungsfähigkeit

„Anpas­sungs­fä­hig­keit“, auch als Adap­ti­vi­tät, Adap­ta­bi­li­tät oder Fle­xi­bi­li­tät bekannt, bezeich­net die Fähig­keit eines Indi­vi­du­ums, einer Orga­ni­sa­ti­on oder einer Gesell­schaft, sich an ver­än­der­te äuße­re Umstän­de anzu­pas­sen oder sich selbst zu orga­ni­sie­ren. Die­se Fähig­keit ist beson­ders in dyna­mi­schen und unsi­che­ren Umge­bun­gen von ent­schei­den­der Bedeu­tung, wie sie bei­spiels­wei­se in der moder­nen Arbeits­welt häu­fig anzu­tref­fen sind. Anpas­sungs­fä­hi­ge Per­so­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen sind fle­xi­bel, bereit zu Ver­än­de­run­gen und in der Lage, ihre Ver­hal­tens­mus­ter bei Bedarf zu ändern und neu aus­zu­rich­ten. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Zukunftskompetenzen: Schlüsselqualifikationen für die Arbeitswelt von morgen

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    Zukunftskompetenzen: Schlüsselqualifikationen für die Arbeitswelt von morgen

    In einer sich stän­dig ver­än­dern­den Arbeits­welt sind bestimm­te Fähig­kei­ten und Kennt­nis­se uner­läss­lich, um Schritt zu hal­ten und erfolg­reich zu sein. Die­se Fähig­kei­ten, die wir als „Zukunfts­kom­pe­ten­zen“ bezeich­nen, sind Schlüs­sel­qua­li­fi­ka­tio­nen, die in der Arbeits­welt von mor­gen von ent­schei­den­der Bedeu­tung sein wer­den. In unse­rem vor­he­ri­gen Arti­kel haben wir die „Dop­pel­te Trans­for­ma­ti­on“ dis­ku­tiert und wie der Arbeits­welt­be­richt 2023…

  • ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

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    ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

    Das Gesetz zur Umset­zung der zwei­ten Aktio­närs­richt­li­nie (ARUG II), das am 1. Janu­ar 2020 in Kraft getre­ten ist, bringt eine Rei­he von Ver­än­de­run­gen für bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men mit sich. Ziel des Geset­zes ist es, die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Unter­neh­men und ihren Aktio­nä­ren zu ver­bes­sern und die Aus­übung von Aktio­närs­rech­ten zu erleich­tern. Dies soll letzt­lich zu einer Ver­bes­se­rung…

  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Herausforderungen und Auswirkungen auf Unternehmen

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    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Herausforderungen und Auswirkungen auf Unternehmen

    Das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG), oft auch ein­fach als Lie­fer­ket­ten­ge­setz bezeich­net und am 1. Janu­ar 2023 in Kraft getre­ten, stellt Unter­neh­men vor neue Her­aus­for­de­run­gen. Es ver­pflich­tet Unter­neh­men mit Haupt­sitz oder Haupt­nie­der­las­sung in Deutsch­land und in der Regel mehr als 3000 Mit­ar­bei­tern (ab 1. Janu­ar 2024 mehr als 1000 Mit­ar­bei­tern), umfang­rei­che Sorg­falts­pflich­ten zu erfül­len. Die­se Sorg­falts­pflich­ten zie­len dar­auf…