Anspruch auf BEM

„Anspruch auf BEM“ bezieht sich auf das Recht eines Arbeit­neh­mers auf ein Betrieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM), wenn er inner­halb eines Jah­res län­ger als sechs Wochen unun­ter­bro­chen oder wie­der­holt arbeits­un­fä­hig ist. Das BEM ist ein Instru­ment, das Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern hilft, Arbeits­un­fä­hig­kei­ten zu über­win­den und eine mög­lichst früh­zei­ti­ge Rück­kehr in den Betrieb zu ermög­li­chen. Es ist eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung für Arbeit­ge­ber, unab­hän­gig von der Betriebs­grö­ße. Die Teil­nah­me am BEM ist für die Beschäf­tig­ten frei­wil­lig. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.