Anspruch auf BEM

“Anspruch auf BEM” bezieht sich auf das Recht eines Arbeit­nehmers auf ein Betrieblich­es Eingliederungs­man­age­ment (BEM), wenn er inner­halb eines Jahres länger als sechs Wochen unun­ter­brochen oder wieder­holt arbeit­sun­fähig ist. Das BEM ist ein Instru­ment, das Arbeit­ge­bern und Arbeit­nehmern hil­ft, Arbeit­sun­fähigkeit­en zu über­winden und eine möglichst frühzeit­ige Rück­kehr in den Betrieb zu ermöglichen. Es ist eine geset­zliche Verpflich­tung für Arbeit­ge­ber, unab­hängig von der Betrieb­s­größe. Die Teil­nahme am BEM ist für die Beschäftigten frei­willig. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.