“Anspruch auf BEM” bezieht sich auf das Recht eines Arbeitnehmers auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), wenn er innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Das BEM ist ein Instrument, das Arbeitgebern und Arbeitnehmern hilft, Arbeitsunfähigkeiten zu überwinden und eine möglichst frühzeitige Rückkehr in den Betrieb zu ermöglichen. Es ist eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. Die Teilnahme am BEM ist für die Beschäftigten freiwillig. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. September 2021 (Aktenzeichen: 9 AZR 571/20) klargestellt, dass Arbeitnehmer keinen individuellen Anspruch auf die Einleitung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) haben. Dieses Urteil wirft ein wichtiges Licht auf die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf das BEM. Hintergrund: Gemäß § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX…