Anwesenheitszeit

„Anwe­sen­heits­zeit“ bezeich­net die Zeit­span­ne, in der eine Per­son an einem bestimm­ten Ort, typi­scher­wei­se am Arbeits­platz, anwe­send ist. Dies kann sich auf die regu­lä­re Arbeits­zeit bezie­hen, aber auch auf zusätz­li­che Zei­ten, die für Bespre­chun­gen, Schu­lun­gen oder ande­re Akti­vi­tä­ten benö­tigt wer­den. Die Anwe­sen­heits­zeit kann zur Berech­nung von Arbeits­stun­den, zur Pla­nung von Schich­ten oder zur Über­wa­chung der Ein­hal­tung von Arbeits­zeit­vor­schrif­ten ver­wen­det wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 ent­schie­den, dass Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sind, ein Sys­tem ein­zu­füh­ren, mit dem die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Arbeit­neh­mer erfasst wer­den kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Aus­le­gung der Arbeits­zeit­richt­li­nie klär­te. Die Arbeits­zeit­richt­li­nie ist eine euro­päi­sche Vor­schrift, die unter ande­rem…