Anwesenheitszeit

“Anwe­sen­heit­szeit” beze­ich­net die Zeitspanne, in der eine Per­son an einem bes­timmten Ort, typ­is­cher­weise am Arbeit­splatz, anwe­send ist. Dies kann sich auf die reg­uläre Arbeit­szeit beziehen, aber auch auf zusät­zliche Zeit­en, die für Besprechun­gen, Schu­lun­gen oder andere Aktiv­itäten benötigt wer­den. Die Anwe­sen­heit­szeit kann zur Berech­nung von Arbeitsstun­den, zur Pla­nung von Schicht­en oder zur Überwachung der Ein­hal­tung von Arbeit­szeitvorschriften ver­wen­det wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­de­sar­beits­gerichts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 entsch­ieden, dass Arbeit­ge­ber verpflichtet sind, ein Sys­tem einzuführen, mit dem die gesamte Arbeit­szeit ihrer Arbeit­nehmer erfasst wer­den kann. Damit fol­gt das BAG einem Urteil des Europäis­chen Gericht­shofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Ausle­gung der Arbeit­szeitrichtlin­ie klärte. Die Arbeit­szeitrichtlin­ie ist eine europäis­che Vorschrift, die unter anderem…