Arbeit

“Arbeit” ist ein grundle­gen­der Aspekt des men­schlichen Lebens und bezieht sich auf die Anstren­gung oder Aktiv­ität, die darauf abzielt, etwas zu pro­duzieren oder zu erre­ichen. Im Kon­text des Arbeit­srechts bezieht sich “Arbeit” speziell auf die Tätigkeit, die ein Arbeit­nehmer im Rah­men eines Arbeitsver­hält­niss­es für einen Arbeit­ge­ber aus­führt. Arbeit kann in ver­schiede­nen For­men auftreten, ein­schließlich Vollzeit‑, Teilzeit‑, befris­teter und unbe­fris­teter Beschäf­ti­gung, und ist in der Regel gegen Lohn oder Gehalt. Arbeit ist auch ein zen­traler Aspekt der Wirtschaft, da sie zur Pro­duk­tion von Gütern und Dien­stleis­tun­gen beiträgt. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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