Arbeit-von-morgen-Gesetz

Das “Arbeit-von-mor­gen-Gesetz” ist ein Gesetz, das vom Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales in Deutsch­land einge­führt wurde. Es zielt darauf ab, die beru­fliche Weit­er­bil­dung im Struk­tur­wan­del zu fördern und die Aus­bil­dungs­förderung weit­erzuen­twick­eln. Das Gesetz soll die Förderin­stru­mente der Arbeits­mark­t­poli­tik weit­er­en­twick­eln, um die Men­schen in Deutsch­land rechtzeit­ig auf die Arbeit von mor­gen vor­bere­it­en zu kön­nen. Es bein­hal­tet auch Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Auswirkun­gen der Coro­na-Krise. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktuelle Änderun­gen im Arbeits- und Betrieb­sver­fas­sungsrecht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich ständig wan­del­nden Arbeitswelt ist es uner­lässlich, sich stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Geset­ze und Recht­sprechun­gen zu hal­ten. Verän­derun­gen im Arbeits- und Betrieb­sver­fas­sungsrecht kön­nen weitre­ichende Auswirkun­gen auf Unternehmen, Arbeit­nehmer und Betrieb­sräte haben. Ob es um Fra­gen der…