Arbeit-von-morgen-Gesetz

Das „Arbeit-von-mor­gen-Gesetz“ ist ein Gesetz, das vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les in Deutsch­land ein­ge­führt wur­de. Es zielt dar­auf ab, die beruf­li­che Wei­ter­bil­dung im Struk­tur­wan­del zu för­dern und die Aus­bil­dungs­för­de­rung wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Das Gesetz soll die För­der­instru­men­te der Arbeits­markt­po­li­tik wei­ter­ent­wi­ckeln, um die Men­schen in Deutsch­land recht­zei­tig auf die Arbeit von mor­gen vor­be­rei­ten zu kön­nen. Es beinhal­tet auch Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Kri­se. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktu­el­le Ände­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich stän­dig wan­deln­den Arbeits­welt ist es uner­läss­lich, sich stets auf dem neu­es­ten Stand der aktu­el­len Geset­ze und Recht­spre­chun­gen zu hal­ten. Ver­än­de­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht kön­nen weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men, Arbeit­neh­mer und Betriebs­rä­te haben. Ob es um Fra­gen der…