Arbeitnehmerrechte

“Arbeit­nehmer­rechte” beziehen sich auf die geset­zlichen Rechte und Schutz­maß­nah­men, die Per­so­n­en in ihrer Rolle als Arbeit­nehmer zuste­hen. Dazu gehören unter anderem das Recht auf gerechte Bezahlung, das Recht auf sichere und gesunde Arbeits­be­din­gun­gen, das Recht auf Gle­ich­be­hand­lung und Nicht­diskri­m­inierung am Arbeit­splatz und das Recht auf Vere­ini­gungs­frei­heit und Kollek­tivver­hand­lun­gen. Arbeit­nehmer­rechte sind in ver­schiede­nen Geset­zen und Verord­nun­gen fest­gelegt, darunter das Arbeit­srecht, das Betrieb­sver­fas­sungs­ge­setz und das All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.