Arbeitnehmerrechte

„Arbeit­neh­mer­rech­te“ bezie­hen sich auf die gesetz­li­chen Rech­te und Schutz­maß­nah­men, die Per­so­nen in ihrer Rol­le als Arbeit­neh­mer zuste­hen. Dazu gehö­ren unter ande­rem das Recht auf gerech­te Bezah­lung, das Recht auf siche­re und gesun­de Arbeits­be­din­gun­gen, das Recht auf Gleich­be­hand­lung und Nicht­dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz und das Recht auf Ver­ei­ni­gungs­frei­heit und Kol­lek­tiv­ver­hand­lun­gen. Arbeit­neh­mer­rech­te sind in ver­schie­de­nen Geset­zen und Ver­ord­nun­gen fest­ge­legt, dar­un­ter das Arbeits­recht, das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz und das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Ein neuer Standard für die Nachhaltigkeitsbericht

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    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Ein neuer Standard für die Nachhaltigkeitsbericht

    Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) der Euro­päi­schen Uni­on, die am 5. Janu­ar 2023 in Kraft getre­ten ist und ab dem 1. Janu­ar 2024 schritt­wei­se ein­ge­führt wird, stellt einen bedeu­ten­den Schritt in Rich­tung einer umfas­sen­de­ren und ein­heit­li­che­ren Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung dar. Sie ersetzt und erwei­tert die bis­he­ri­ge Richt­li­nie zur nicht­fi­nan­zi­el­len Bericht­erstat­tung (NFRD) und wird erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf…