Arbeitnehmerüberlassung

Die “Arbeit­nehmerüber­las­sung”, auch bekan­nt als Lei­har­beit oder Zeitar­beit, beze­ich­net das Ver­lei­hen von Arbeit­nehmern durch einen Arbeit­ge­ber (Ver­lei­her oder Zeitar­beits­fir­ma) an ein anderes Unternehmen (Entlei­her). Der Arbeit­nehmer bleibt während der Über­las­sung beim Ver­lei­her angestellt, arbeit­et aber unter der Leitung und Kon­trolle des Entlei­hers. Die Arbeit­nehmerüber­las­sung ist in vie­len Län­dern geset­zlich geregelt, um die Rechte der Lei­har­beit­nehmer zu schützen. In Deutsch­land beispiel­sweise regelt das Arbeit­nehmerüber­las­sungs­ge­setz (AÜG) die Bedin­gun­gen und Anforderun­gen für die Arbeit­nehmerüber­las­sung. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Fremdpersonaleinsatz: Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg

    Das Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg hat in einem Beschluss vom 12. Okto­ber 2022 (4 TaBV 3/21) entsch­ieden, dass der Betrieb­srat ein Recht auf Infor­ma­tion über den Ein­satz von Fremd­per­son­al hat. Dieses Recht ergibt sich aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Der Betrieb­srat muss in der Lage sein, eine mögliche unzuläs­sige Arbeit­nehmerüber­las­sung zu überprüfen. Im vor­liegen­den…

  • Bundesarbeitsgericht: Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer einer Arbeitnehmerüberlassung durch Tarifvertrag ist zulässig

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    Bundesarbeitsgericht: Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer einer Arbeitnehmerüberlassung durch Tarifvertrag ist zulässig

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in ein­er Entschei­dung vom 14. Sep­tem­ber 2022 (Akten­ze­ichen: 4 AZR 83/21) fest­gestellt, dass bei ein­er vorüberge­hen­den Arbeit­nehmerüber­las­sung in einem Tar­ifver­trag der Tar­ifver­tragsparteien der Ein­satzbranche abwe­ichend von der geset­zlich zuläs­si­gen Dauer von 18 Monat­en eine andere Über­las­sung­shöch­st­dauer vere­in­bart wer­den kann. Diese ist auch für den über­lasse­nen Arbeit­nehmer und dessen Arbeit­ge­ber (Ver­lei­her) unab­hängig von…