Die “Arbeitnehmerüberlassung”, auch bekannt als Leiharbeit oder Zeitarbeit, bezeichnet das Verleihen von Arbeitnehmern durch einen Arbeitgeber (Verleiher oder Zeitarbeitsfirma) an ein anderes Unternehmen (Entleiher). Der Arbeitnehmer bleibt während der Überlassung beim Verleiher angestellt, arbeitet aber unter der Leitung und Kontrolle des Entleihers. Die Arbeitnehmerüberlassung ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt, um die Rechte der Leiharbeitnehmer zu schützen. In Deutschland beispielsweise regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) die Bedingungen und Anforderungen für die Arbeitnehmerüberlassung. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Beschluss vom 12. Oktober 2022 (4 TaBV 3/21) entschieden, dass der Betriebsrat ein Recht auf Information über den Einsatz von Fremdpersonal hat. Dieses Recht ergibt sich aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Der Betriebsrat muss in der Lage sein, eine mögliche unzulässige Arbeitnehmerüberlassung zu überprüfen. Im vorliegenden…
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 14. September 2022 (Aktenzeichen: 4 AZR 83/21) festgestellt, dass bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden kann. Diese ist auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von…