Arbeitnehmerüberlassung

Die „Arbeitnehmerüberlassung“, auch bekannt als Leiharbeit oder Zeitarbeit, bezeichnet das Verleihen von Arbeitnehmern durch einen Arbeitgeber (Verleiher oder Zeitarbeitsfirma) an ein anderes Unternehmen (Entleiher). Der Arbeitnehmer bleibt während der Überlassung beim Verleiher angestellt, arbeitet aber unter der Leitung und Kontrolle des Entleihers. Die Arbeitnehmerüberlassung ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt, um die Rechte der Leiharbeitnehmer zu schützen. In Deutschland beispielsweise regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) die Bedingungen und Anforderungen für die Arbeitnehmerüberlassung. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.