Arbeitsaufgaben

“Arbeit­sauf­gaben” beziehen sich auf die spez­i­fis­chen Tätigkeit­en oder Auf­gaben, die ein Arbeit­nehmer im Rah­men sein­er Arbeit aus­führt. Die genauen Arbeit­sauf­gaben kön­nen je nach Art der Arbeit, der Posi­tion des Arbeit­nehmers und den spez­i­fis­chen Anforderun­gen des Arbeit­splatzes vari­ieren. Sie kön­nen beispiel­sweise das Bedi­enen von Maschi­nen, das Schreiben von Bericht­en, das Durch­führen von Forschung, das Bedi­enen von Kun­den oder das Ver­wal­ten von Pro­jek­ten umfassen. Die Arbeit­sauf­gaben soll­ten in der Regel in der Stel­lenbeschrei­bung oder im Arbeitsver­trag des Arbeit­nehmers klar definiert sein. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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