Arbeitsunfähigkeit

“Arbeit­sun­fähigkeit” beze­ich­net den Zus­tand, in dem ein Arbeit­nehmer auf­grund von Krankheit oder Ver­let­zung vorüberge­hend oder dauer­haft nicht in der Lage ist, seine Arbeit­sauf­gaben zu erfüllen. In vie­len Län­dern haben arbeit­sun­fähige Arbeit­nehmer Anspruch auf bes­timmte Leis­tun­gen, wie z.B. Kranken­geld, und sind vor Kündi­gung geschützt, solange die Arbeit­sun­fähigkeit beste­ht. Die Fest­stel­lung der Arbeit­sun­fähigkeit erfol­gt in der Regel durch einen Arzt und muss dem Arbeit­ge­ber in der Regel durch Vor­lage ein­er ärztlichen Bescheini­gung (Krankschrei­bung) nachgewiesen wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    /

    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktuelle Änderun­gen im Arbeits- und Betrieb­sver­fas­sungsrecht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich ständig wan­del­nden Arbeitswelt ist es uner­lässlich, sich stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Geset­ze und Recht­sprechun­gen zu hal­ten. Verän­derun­gen im Arbeits- und Betrieb­sver­fas­sungsrecht kön­nen weitre­ichende Auswirkun­gen auf Unternehmen, Arbeit­nehmer und Betrieb­sräte haben. Ob es um Fra­gen der…