Arbeitsunfähigkeit

„Arbeits­un­fä­hig­keit“ bezeich­net den Zustand, in dem ein Arbeit­neh­mer auf­grund von Krank­heit oder Ver­let­zung vor­über­ge­hend oder dau­er­haft nicht in der Lage ist, sei­ne Arbeits­auf­ga­ben zu erfül­len. In vie­len Län­dern haben arbeits­un­fä­hi­ge Arbeit­neh­mer Anspruch auf bestimm­te Leis­tun­gen, wie z.B. Kran­ken­geld, und sind vor Kün­di­gung geschützt, solan­ge die Arbeits­un­fä­hig­keit besteht. Die Fest­stel­lung der Arbeits­un­fä­hig­keit erfolgt in der Regel durch einen Arzt und muss dem Arbeit­ge­ber in der Regel durch Vor­la­ge einer ärzt­li­chen Beschei­ni­gung (Krank­schrei­bung) nach­ge­wie­sen wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktu­el­le Ände­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich stän­dig wan­deln­den Arbeits­welt ist es uner­läss­lich, sich stets auf dem neu­es­ten Stand der aktu­el­len Geset­ze und Recht­spre­chun­gen zu hal­ten. Ver­än­de­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht kön­nen weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men, Arbeit­neh­mer und Betriebs­rä­te haben. Ob es um Fra­gen der…