Arbeitsunfall

Ein “Arbeit­sun­fall” beze­ich­net einen Unfall, den eine ver­sicherte Per­son infolge ihrer ver­sicherten Tätigkeit erlei­det. Dies umfasst nicht nur Unfälle, die unmit­tel­bar am Arbeit­splatz geschehen, son­dern auch solche, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit stat­tfind­en. Die geset­zliche Unfal­lver­sicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeit­en und kann Leis­tun­gen bei der Anerken­nung eines Arbeit­sun­falls bere­it­stellen. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

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    Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) entsch­ieden, dass der Betrieb­srat ein Recht darauf hat, vom Arbeit­ge­ber über Arbeit­sun­fälle informiert zu wer­den, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusam­men­hang mit der Nutzung der betrieblichen Infra­struk­tur des Arbeit­ge­bers erleiden. In dem konkreten Fall erbrachte die Arbeit­ge­berin Zustell­dien­ste und auf…