Arbeitsunfall

Ein „Arbeits­un­fall“ bezeich­net einen Unfall, den eine ver­si­cher­te Per­son infol­ge ihrer ver­si­cher­ten Tätig­keit erlei­det. Dies umfasst nicht nur Unfäl­le, die unmit­tel­bar am Arbeits­platz gesche­hen, son­dern auch sol­che, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit statt­fin­den. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung bie­tet Schutz bei der Aus­übung die­ser Tätig­kei­ten und kann Leis­tun­gen bei der Aner­ken­nung eines Arbeits­un­falls bereit­stel­len. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

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    Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) ent­schie­den, dass der Betriebs­rat ein Recht dar­auf hat, vom Arbeit­ge­ber über Arbeits­un­fäl­le infor­miert zu wer­den, die Beschäf­tig­te eines ande­ren Unter­neh­mens im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der betrieb­li­chen Infra­struk­tur des Arbeit­ge­bers erlei­den. In dem kon­kre­ten Fall erbrach­te die Arbeit­ge­be­rin Zustell­diens­te und auf…