Ein “Arbeitsunfall” bezeichnet einen Unfall, den eine versicherte Person infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleidet. Dies umfasst nicht nur Unfälle, die unmittelbar am Arbeitsplatz geschehen, sondern auch solche, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit stattfinden. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten und kann Leistungen bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalls bereitstellen. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) entschieden, dass der Betriebsrat ein Recht darauf hat, vom Arbeitgeber über Arbeitsunfälle informiert zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden. In dem konkreten Fall erbrachte die Arbeitgeberin Zustelldienste und auf…