Arbeitszeitdokumentation

Die „Arbeits­zeit­do­ku­men­ta­ti­on“ bezeich­net die Erfas­sung und Doku­men­ta­ti­on der täg­li­chen Arbeits­zeit aller Mit­ar­bei­ter eines Unter­neh­mens. Sie umfasst den Zeit­raum, in dem der Arbeit­neh­mer sei­ne ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Leis­tun­gen erbringt. Die Doku­men­ta­ti­on der Arbeits­zeit ist sowohl für Arbeit­ge­ber als auch für Arbeit­neh­mer von Bedeu­tung: Arbeit­ge­ber kön­nen die Arbeits­leis­tung ihrer Mit­ar­bei­ter kon­trol­lie­ren, wäh­rend Arbeit­neh­mer ihre geleis­te­te Zeit nach­wei­sen kön­nen. In Deutsch­land sind Arbeit­ge­ber nach dem Arbeits­schutz­ge­setz ver­pflich­tet, ein Sys­tem zur Erfas­sung der Arbeits­zeit ein­zu­füh­ren. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

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    Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

    Die Arbeits­zeit­er­fas­sung ist ein zen­tra­ler Aspekt des Arbeits­rechts und hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern. Am 14. Mai 2019 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) ein weg­wei­sen­des Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anfor­de­run­gen an die Arbeits­zeit­er­fas­sung in der EU erheb­lich ver­än­dert hat. In die­sem Arti­kel wer­den wir das Urteil des…