Arbeitszeitdokumentation

Die “Arbeit­szeit­doku­men­ta­tion” beze­ich­net die Erfas­sung und Doku­men­ta­tion der täglichen Arbeit­szeit aller Mitar­beit­er eines Unternehmens. Sie umfasst den Zeitraum, in dem der Arbeit­nehmer seine ver­traglich fest­gelegten Leis­tun­gen erbringt. Die Doku­men­ta­tion der Arbeit­szeit ist sowohl für Arbeit­ge­ber als auch für Arbeit­nehmer von Bedeu­tung: Arbeit­ge­ber kön­nen die Arbeit­sleis­tung ihrer Mitar­beit­er kon­trol­lieren, während Arbeit­nehmer ihre geleis­tete Zeit nach­weisen kön­nen. In Deutsch­land sind Arbeit­ge­ber nach dem Arbeitss­chutzge­setz verpflichtet, ein Sys­tem zur Erfas­sung der Arbeit­szeit einzuführen. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

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    Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

    Die Arbeit­szeit­er­fas­sung ist ein zen­traler Aspekt des Arbeit­srechts und hat direk­te Auswirkun­gen auf die Rechte und Pflicht­en von Arbeit­nehmern und Arbeitgebern. Am 14. Mai 2019 hat der Europäis­che Gericht­shof (EuGH) ein weg­weisendes Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anforderun­gen an die Arbeit­szeit­er­fas­sung in der EU erhe­blich verän­dert hat. In diesem Artikel wer­den wir das Urteil des…