Die “Arbeitszeiterfassung” umfasst sämtliche Möglichkeiten, die täglichen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern — den Zeitraum also, in dem diese ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht nachkommen müssen — so exakt wie möglich zu dokumentieren. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Ruhezeiten und unbezahlte Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfasst werden kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie klärte. Die Arbeitszeitrichtlinie ist eine europäische Vorschrift, die unter anderem…
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Die Arbeitszeiterfassung ist ein zentraler Aspekt des Arbeitsrechts und hat direkte Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung in der EU erheblich verändert hat. In diesem Artikel werden wir das Urteil des…
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In einem Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dieses Urteil erging in Reaktion auf eine Klage der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) gegen die Deutsche Bank SAE. Die CCOO…