Arbeitszeitgesetz

Das “Arbeit­szeit­ge­setz” (ArbZG) ist ein deutsches Gesetz, das den öffentlich-rechtlichen Arbeitss­chutz in Bezug auf die Arbeit­szeit von Arbeit­nehmern regelt. Es legt unter anderem die höch­stzuläs­sige tägliche Arbeit­szeit fest, set­zt Min­de­struhep­ausen während der Arbeit­szeit und Min­de­struhezeit­en zwis­chen Beendi­gung und Wieder­auf­nahme der Arbeit sowie die Arbeit­sruhe an Sonn- und Feierta­gen fest. Arbeit­szeit im Sinne dieses Geset­zes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhep­ausen. Bei der Lage der Arbeit­szeit hat der Betrieb­srat ein Mitbes­tim­mungsrecht. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

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    Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

    Die Arbeit­szeit­er­fas­sung ist ein zen­traler Aspekt des Arbeit­srechts und hat direk­te Auswirkun­gen auf die Rechte und Pflicht­en von Arbeit­nehmern und Arbeitgebern. Am 14. Mai 2019 hat der Europäis­che Gericht­shof (EuGH) ein weg­weisendes Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anforderun­gen an die Arbeit­szeit­er­fas­sung in der EU erhe­blich verän­dert hat. In diesem Artikel wer­den wir das Urteil des…