Arbeitszeitgesetz

Das „Arbeits­zeit­ge­setz“ (ArbZG) ist ein deut­sches Gesetz, das den öffent­lich-recht­li­chen Arbeits­schutz in Bezug auf die Arbeits­zeit von Arbeit­neh­mern regelt. Es legt unter ande­rem die höchst­zu­läs­si­ge täg­li­che Arbeits­zeit fest, setzt Min­destru­he­pau­sen wäh­rend der Arbeits­zeit und Min­destru­he­zei­ten zwi­schen Been­di­gung und Wie­der­auf­nah­me der Arbeit sowie die Arbeits­ru­he an Sonn- und Fei­er­ta­gen fest. Arbeits­zeit im Sin­ne die­ses Geset­zes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhe­pau­sen. Bei der Lage der Arbeits­zeit hat der Betriebs­rat ein Mit­be­stim­mungs­recht. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

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    Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

    Die Arbeits­zeit­er­fas­sung ist ein zen­tra­ler Aspekt des Arbeits­rechts und hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern. Am 14. Mai 2019 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) ein weg­wei­sen­des Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anfor­de­run­gen an die Arbeits­zeit­er­fas­sung in der EU erheb­lich ver­än­dert hat. In die­sem Arti­kel wer­den wir das Urteil des…