Arbeitszeitkontrolle

Die “Arbeit­szeitkon­trolle” bezieht sich auf die Überwachung und Doku­men­ta­tion der Arbeit­szeit­en von Mitar­beit­ern in einem Unternehmen. Dies kann durch ver­schiedene Meth­o­d­en erfol­gen, wie z.B. durch manuelle Zeit­er­fas­sung, dig­i­tale Zeit­er­fas­sungssys­teme oder bio­metrische Sys­teme. Die Arbeit­szeitkon­trolle ist sowohl für Arbeit­ge­ber als auch für Arbeit­nehmer wichtig. Arbeit­ge­ber kön­nen die Arbeit­sleis­tung ihrer Mitar­beit­er überwachen und sich­er­stellen, dass geset­zliche Arbeit­szeitvorschriften einge­hal­ten wer­den. Arbeit­nehmer kön­nen ihre geleis­tete Arbeit­szeit nach­weisen und sich­er­stellen, dass sie für alle geleis­teten Stun­den bezahlt wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

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    Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

    Die Arbeit­szeit­er­fas­sung ist ein zen­traler Aspekt des Arbeit­srechts und hat direk­te Auswirkun­gen auf die Rechte und Pflicht­en von Arbeit­nehmern und Arbeitgebern. Am 14. Mai 2019 hat der Europäis­che Gericht­shof (EuGH) ein weg­weisendes Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anforderun­gen an die Arbeit­szeit­er­fas­sung in der EU erhe­blich verän­dert hat. In diesem Artikel wer­den wir das Urteil des…