Arbeitszeitkontrolle

Die „Arbeits­zeit­kon­trol­le“ bezieht sich auf die Über­wa­chung und Doku­men­ta­ti­on der Arbeits­zei­ten von Mit­ar­bei­tern in einem Unter­neh­men. Dies kann durch ver­schie­de­ne Metho­den erfol­gen, wie z.B. durch manu­el­le Zeit­er­fas­sung, digi­ta­le Zeit­er­fas­sungs­sys­te­me oder bio­me­tri­sche Sys­te­me. Die Arbeits­zeit­kon­trol­le ist sowohl für Arbeit­ge­ber als auch für Arbeit­neh­mer wich­tig. Arbeit­ge­ber kön­nen die Arbeits­leis­tung ihrer Mit­ar­bei­ter über­wa­chen und sicher­stel­len, dass gesetz­li­che Arbeits­zeit­vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Arbeit­neh­mer kön­nen ihre geleis­te­te Arbeits­zeit nach­wei­sen und sicher­stel­len, dass sie für alle geleis­te­ten Stun­den bezahlt wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

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    Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

    Die Arbeits­zeit­er­fas­sung ist ein zen­tra­ler Aspekt des Arbeits­rechts und hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern. Am 14. Mai 2019 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) ein weg­wei­sen­des Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anfor­de­run­gen an die Arbeits­zeit­er­fas­sung in der EU erheb­lich ver­än­dert hat. In die­sem Arti­kel wer­den wir das Urteil des…