Arbeitszeitmanagement

“Arbeit­szeit­man­age­ment” beze­ich­net die aktive und sit­u­a­tion­s­gerechte Gestal­tung der Arbeit­szeit mit ein­er bes­timmten Zielset­zung. Es beschäftigt sich an der Schnittstelle zwis­chen Arbeitsvor­bere­itung und Per­sonal­man­age­ment mit dem möglichst gün­sti­gen, vor­wiegend oper­a­tiv­en Ver­füg­bar­ma­chen von notwendi­gen Per­son­alka­paz­itäten zu einem Pro­duk­tion­szeit­punkt. Neben der klas­sis­chen Zeit­er­fas­sung rückt dabei zunehmend die aktive und unmit­tel­bare Steuerung des Per­son­alein­satzes in den Mit­telpunkt. Ziel des Arbeit­szeit­man­age­ments ist es, die Arbeit­szeit­en so zu gestal­ten, dass sie den Bedürfnis­sen des Unternehmens und den geset­zlichen Vor­gaben entsprechen, während gle­ichzeit­ig die Bedürfnisse und Wün­sche der Mitar­beit­er berück­sichtigt wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

    /

    Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

    Die Arbeit­szeit­er­fas­sung ist ein zen­traler Aspekt des Arbeit­srechts und hat direk­te Auswirkun­gen auf die Rechte und Pflicht­en von Arbeit­nehmern und Arbeitgebern. Am 14. Mai 2019 hat der Europäis­che Gericht­shof (EuGH) ein weg­weisendes Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anforderun­gen an die Arbeit­szeit­er­fas­sung in der EU erhe­blich verän­dert hat. In diesem Artikel wer­den wir das Urteil des…