“Arbeitszeitmanagement” bezeichnet die aktive und situationsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit mit einer bestimmten Zielsetzung. Es beschäftigt sich an der Schnittstelle zwischen Arbeitsvorbereitung und Personalmanagement mit dem möglichst günstigen, vorwiegend operativen Verfügbarmachen von notwendigen Personalkapazitäten zu einem Produktionszeitpunkt. Neben der klassischen Zeiterfassung rückt dabei zunehmend die aktive und unmittelbare Steuerung des Personaleinsatzes in den Mittelpunkt. Ziel des Arbeitszeitmanagements ist es, die Arbeitszeiten so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen des Unternehmens und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, während gleichzeitig die Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigt werden. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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Die Arbeitszeiterfassung ist ein zentraler Aspekt des Arbeitsrechts und hat direkte Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung in der EU erheblich verändert hat. In diesem Artikel werden wir das Urteil des…