Arbeitszeitmanagement

„Arbeits­zeit­ma­nage­ment“ bezeich­net die akti­ve und situa­ti­ons­ge­rech­te Gestal­tung der Arbeits­zeit mit einer bestimm­ten Ziel­set­zung. Es beschäf­tigt sich an der Schnitt­stel­le zwi­schen Arbeits­vor­be­rei­tung und Per­so­nal­ma­nage­ment mit dem mög­lichst güns­ti­gen, vor­wie­gend ope­ra­ti­ven Ver­füg­bar­ma­chen von not­wen­di­gen Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten zu einem Pro­duk­ti­ons­zeit­punkt. Neben der klas­si­schen Zeit­er­fas­sung rückt dabei zuneh­mend die akti­ve und unmit­tel­ba­re Steue­rung des Per­so­nal­ein­sat­zes in den Mit­tel­punkt. Ziel des Arbeits­zeit­ma­nage­ments ist es, die Arbeits­zei­ten so zu gestal­ten, dass sie den Bedürf­nis­sen des Unter­neh­mens und den gesetz­li­chen Vor­ga­ben ent­spre­chen, wäh­rend gleich­zei­tig die Bedürf­nis­se und Wün­sche der Mit­ar­bei­ter berück­sich­tigt wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

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    Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

    Die Arbeits­zeit­er­fas­sung ist ein zen­tra­ler Aspekt des Arbeits­rechts und hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern. Am 14. Mai 2019 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) ein weg­wei­sen­des Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anfor­de­run­gen an die Arbeits­zeit­er­fas­sung in der EU erheb­lich ver­än­dert hat. In die­sem Arti­kel wer­den wir das Urteil des…