Arbeitszeitrichtlinie

Die „Arbeits­zeit­richt­li­nie“ ist eine Richt­li­nie der Euro­päi­schen Uni­on, die Min­dest­vor­schrif­ten für die Sicher­heit und den Gesund­heits­schutz von Arbeit­neh­mern bei der Gestal­tung der Arbeits­zeit ent­hält. Sie umfasst Vor­schrif­ten zu täg­li­chen und wöchent­li­chen Min­destru­he­zei­ten, Min­dest­jah­res­ur­laub, Ruhe­pau­sen und der wöchent­li­chen Höchst­ar­beits­zeit. Die Arbeits­zeit­richt­li­nie ist ein wich­ti­ger Bestand­teil des euro­päi­schen Arbeits­rechts und dient dazu, die Rech­te der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen und gleich­zei­tig einen fai­ren Wett­be­werb zwi­schen den Unter­neh­men in der EU zu gewähr­leis­ten. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 ent­schie­den, dass Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sind, ein Sys­tem ein­zu­füh­ren, mit dem die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Arbeit­neh­mer erfasst wer­den kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Aus­le­gung der Arbeits­zeit­richt­li­nie klär­te. Die Arbeits­zeit­richt­li­nie ist eine euro­päi­sche Vor­schrift, die unter ande­rem…