Arbeitszeitrichtlinie

Die “Arbeit­szeitrichtlin­ie” ist eine Richtlin­ie der Europäis­chen Union, die Min­destvorschriften für die Sicher­heit und den Gesund­heitss­chutz von Arbeit­nehmern bei der Gestal­tung der Arbeit­szeit enthält. Sie umfasst Vorschriften zu täglichen und wöchentlichen Min­de­struhezeit­en, Min­dest­jahresurlaub, Ruhep­ausen und der wöchentlichen Höch­star­beit­szeit. Die Arbeit­szeitrichtlin­ie ist ein wichtiger Bestandteil des europäis­chen Arbeit­srechts und dient dazu, die Rechte der Arbeit­nehmer zu schützen und gle­ichzeit­ig einen fairen Wet­tbe­werb zwis­chen den Unternehmen in der EU zu gewährleis­ten. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­de­sar­beits­gerichts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 entsch­ieden, dass Arbeit­ge­ber verpflichtet sind, ein Sys­tem einzuführen, mit dem die gesamte Arbeit­szeit ihrer Arbeit­nehmer erfasst wer­den kann. Damit fol­gt das BAG einem Urteil des Europäis­chen Gericht­shofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Ausle­gung der Arbeit­szeitrichtlin­ie klärte. Die Arbeit­szeitrichtlin­ie ist eine europäis­che Vorschrift, die unter anderem…