Arbeitszeitschutz

„Arbeits­zeit­schutz“ bezieht sich auf die gesetz­li­chen Rege­lun­gen zur Arbeits­zeit­ge­stal­tung, die dazu die­nen, die Sicher­heit und den Gesund­heits­schutz der Beschäf­tig­ten zu gewähr­leis­ten. Der gesetz­li­che Rah­men für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer wird in Deutsch­land durch das Arbeits­zeit­ge­setz gebil­det. Es legt unter ande­rem die Höchst­gren­zen für die Arbeits­zeit pro Woche fest und regelt die Dau­er von Ruhe­pau­sen und Ruhe­zei­ten. Der Arbeits­zeit­schutz ist ein wich­ti­ger Aspekt des Arbeits­rechts und dient dazu, die Rech­te und das Wohl­be­fin­den der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

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    Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

    Die Arbeits­zeit­er­fas­sung ist ein zen­tra­ler Aspekt des Arbeits­rechts und hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern. Am 14. Mai 2019 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) ein weg­wei­sen­des Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anfor­de­run­gen an die Arbeits­zeit­er­fas­sung in der EU erheb­lich ver­än­dert hat. In die­sem Arti­kel wer­den wir das Urteil des…