Arbeitszeugnis

Ein “Arbeit­szeug­nis” ist eine Urkunde, die ein Arbeit­ge­ber einem Arbeit­nehmer bei Beendi­gung des Arbeitsver­hält­niss­es ausstellt. Es dient als Nach­weis über die Art und Dauer der Beschäf­ti­gung sowie über die Leis­tung und das Ver­hal­ten des Arbeit­nehmers während der Beschäf­ti­gung. Es gibt ver­schiedene Arten von Arbeit­szeug­nis­sen, darunter ein­fache und qual­i­fizierte Arbeit­szeug­nisse. Ein ein­fach­es Arbeit­szeug­nis enthält grundle­gende Infor­ma­tio­nen über die Beschäf­ti­gungs­dauer und ‑art, während ein qual­i­fiziertes Arbeit­szeug­nis zusät­zlich Angaben zur Leis­tung und zum Ver­hal­ten des Arbeit­nehmers enthält. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

    /

    Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in ein­er Entschei­dung vom 25.01.2022 (Akten­ze­ichen: 9 AZR 146/21) fest­gestellt, dass ein Arbeit­nehmer keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wun­schformel im Arbeit­szeug­nis hat. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeit­ge­ber in den von ihm erteil­ten Arbeit­szeug­nis­sen stan­dard­mäßig entsprechende Schlussformeln verwendet. In dem konkreten Fall ging es um einen Arbeit­nehmer, der in seinem…