Arbeitszeugnis

Ein „Arbeits­zeug­nis“ ist eine Urkun­de, die ein Arbeit­ge­ber einem Arbeit­neh­mer bei Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses aus­stellt. Es dient als Nach­weis über die Art und Dau­er der Beschäf­ti­gung sowie über die Leis­tung und das Ver­hal­ten des Arbeit­neh­mers wäh­rend der Beschäf­ti­gung. Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Arbeits­zeug­nis­sen, dar­un­ter ein­fa­che und qua­li­fi­zier­te Arbeits­zeug­nis­se. Ein ein­fa­ches Arbeits­zeug­nis ent­hält grund­le­gen­de Infor­ma­tio­nen über die Beschäf­ti­gungs­dau­er und ‑art, wäh­rend ein qua­li­fi­zier­tes Arbeits­zeug­nis zusätz­lich Anga­ben zur Leis­tung und zum Ver­hal­ten des Arbeit­neh­mers ent­hält. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

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    Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einer Ent­schei­dung vom 25.01.2022 (Akten­zei­chen: 9 AZR 146/21) fest­ge­stellt, dass ein Arbeit­neh­mer kei­nen Anspruch auf eine Dan­kes- und Wunsch­for­mel im Arbeits­zeug­nis hat. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeit­ge­ber in den von ihm erteil­ten Arbeits­zeug­nis­sen stan­dard­mä­ßig ent­spre­chen­de Schluss­for­meln ver­wen­det. In dem kon­kre­ten Fall ging es um einen Arbeit­neh­mer, der in sei­nem…