ARUG II

Das “Gesetz zur Umset­zung der zweit­en Aktionärsrech­terichtlin­ie” (ARUG II) ist ein deutsches Gesetz, das die Beteili­gung von Aktionären verbessern soll. Es trat am 1. Jan­u­ar 2020 in Kraft und bein­hal­tet neue Trans­parenz- und Offen­le­gungspflicht­en für insti­tu­tionelle Anleger und Ver­mö­gensver­wal­ter. Darüber hin­aus erfordert das ARUG II in bes­timmten Fällen von soge­nan­nten “Relat­ed Par­ty Trans­ac­tions” die Zus­tim­mung des Auf­sicht­srats und die Veröf­fentlichung der Transak­tio­nen. Das ARUG II ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Aktien­rechts und dient dazu, die Rechte der Aktionäre zu stärken und gle­ichzeit­ig einen fairen Wet­tbe­werb zwis­chen den Unternehmen zu gewährleis­ten. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

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    ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

    Das Gesetz zur Umset­zung der zweit­en Aktionärsrichtlin­ie (ARUG II), das am 1. Jan­u­ar 2020 in Kraft getreten ist, bringt eine Rei­he von Verän­derun­gen für börsen­notierte Unternehmen mit sich. Ziel des Geset­zes ist es, die Kom­mu­nika­tion zwis­chen Unternehmen und ihren Aktionären zu verbessern und die Ausübung von Aktionärsrecht­en zu erle­ichtern. Dies soll let­ztlich zu ein­er Verbesserung…