Das “Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie” (ARUG II) ist ein deutsches Gesetz, das die Beteiligung von Aktionären verbessern soll. Es trat am 1. Januar 2020 in Kraft und beinhaltet neue Transparenz- und Offenlegungspflichten für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter. Darüber hinaus erfordert das ARUG II in bestimmten Fällen von sogenannten “Related Party Transactions” die Zustimmung des Aufsichtsrats und die Veröffentlichung der Transaktionen. Das ARUG II ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Aktienrechts und dient dazu, die Rechte der Aktionäre zu stärken und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gewährleisten. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, bringt eine Reihe von Veränderungen für börsennotierte Unternehmen mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Aktionären zu verbessern und die Ausübung von Aktionärsrechten zu erleichtern. Dies soll letztlich zu einer Verbesserung…