Aufhebungsvertrag

Ein “Aufhe­bungsver­trag” ist eine ein­vernehm­liche Vere­in­barung zwis­chen Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer zur Beendi­gung des Arbeitsver­hält­niss­es. Im Gegen­satz zur Kündi­gung, die ein­seit­ig von ein­er Partei aus­ge­sprochen wird, erfordert der Aufhe­bungsver­trag die Zus­tim­mung bei­der Parteien. Dieser Ver­trag bietet sowohl dem Arbeit­ge­ber als auch dem Arbeit­nehmer Flex­i­bil­ität, da er indi­vidu­ell gestal­tet wer­den kann und nicht an bes­timmte Kündi­gungs­fris­ten oder ‑gründe gebun­den ist. Allerd­ings fall­en bei einem Aufhe­bungsver­trag auch die Schutzbes­tim­mungen des Kündi­gungsrechts weg, was für den Arbeit­nehmer Nachteile mit sich brin­gen kann. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Bundesarbeitsgericht: Aufhebungsvertrag und das Gebot fairen Verhandelns

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    Bundesarbeitsgericht: Aufhebungsvertrag und das Gebot fairen Verhandelns

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in ein­er Entschei­dung vom 24. Feb­ru­ar 2022 (Akten­ze­ichen: 6 AZR 333/21) fest­gestellt, dass ein Aufhe­bungsver­trag unter Ver­stoß gegen das Gebot fairen Ver­han­delns zus­tande gekom­men sein kann. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesam­tum­stände der konkreten Ver­hand­lungssi­t­u­a­tion im jew­eili­gen Einzelfall zu entscheiden. Im konkreten Fall ging es um eine Teamko­or­di­na­torin im…