Ein “Aufhebungsvertrag” ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig von einer Partei ausgesprochen wird, erfordert der Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Parteien. Dieser Vertrag bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer Flexibilität, da er individuell gestaltet werden kann und nicht an bestimmte Kündigungsfristen oder ‑gründe gebunden ist. Allerdings fallen bei einem Aufhebungsvertrag auch die Schutzbestimmungen des Kündigungsrechts weg, was für den Arbeitnehmer Nachteile mit sich bringen kann. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 24. Februar 2022 (Aktenzeichen: 6 AZR 333/21) festgestellt, dass ein Aufhebungsvertrag unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein kann. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Im konkreten Fall ging es um eine Teamkoordinatorin im…