Aufhebungsvertrag

Ein „Auf­he­bungs­ver­trag“ ist eine ein­ver­nehm­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zur Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses. Im Gegen­satz zur Kün­di­gung, die ein­sei­tig von einer Par­tei aus­ge­spro­chen wird, erfor­dert der Auf­he­bungs­ver­trag die Zustim­mung bei­der Par­tei­en. Die­ser Ver­trag bie­tet sowohl dem Arbeit­ge­ber als auch dem Arbeit­neh­mer Fle­xi­bi­li­tät, da er indi­vi­du­ell gestal­tet wer­den kann und nicht an bestimm­te Kün­di­gungs­fris­ten oder ‑grün­de gebun­den ist. Aller­dings fal­len bei einem Auf­he­bungs­ver­trag auch die Schutz­be­stim­mun­gen des Kün­di­gungs­rechts weg, was für den Arbeit­neh­mer Nach­tei­le mit sich brin­gen kann. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Bundesarbeitsgericht: Aufhebungsvertrag und das Gebot fairen Verhandelns

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    Bundesarbeitsgericht: Aufhebungsvertrag und das Gebot fairen Verhandelns

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einer Ent­schei­dung vom 24. Febru­ar 2022 (Akten­zei­chen: 6 AZR 333/21) fest­ge­stellt, dass ein Auf­he­bungs­ver­trag unter Ver­stoß gegen das Gebot fai­ren Ver­han­delns zustan­de gekom­men sein kann. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesamt­um­stän­de der kon­kre­ten Ver­hand­lungs­si­tua­ti­on im jewei­li­gen Ein­zel­fall zu ent­schei­den. Im kon­kre­ten Fall ging es um eine Team­ko­or­di­na­to­rin im…