Auskunftsanspruch

Der “Auskun­ft­sanspruch” beze­ich­net das Recht ein­er Per­son oder ein­er Partei, von ein­er anderen Per­son oder Partei Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten. Im Kon­text des Arbeit­srechts kann der Auskun­ft­sanspruch beispiel­sweise das Recht eines Arbeit­nehmers umfassen, von seinem Arbeit­ge­ber Infor­ma­tio­nen über seine Arbeits­be­din­gun­gen, seinen Lohn oder seine Arbeit­szeit zu erhal­ten. Eben­so kann ein Betrieb­srat einen Auskun­ft­sanspruch gegenüber dem Arbeit­ge­ber haben, um Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten, die für die Wahrnehmung sein­er Auf­gaben notwendig sind. Der Umfang des Auskun­ft­sanspruchs kann je nach den spez­i­fis­chen Geset­zen und Vorschriften des Lan­des vari­ieren. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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