Auskunftsanspruch

Der „Aus­kunfts­an­spruch“ bezeich­net das Recht einer Per­son oder einer Par­tei, von einer ande­ren Per­son oder Par­tei Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten. Im Kon­text des Arbeits­rechts kann der Aus­kunfts­an­spruch bei­spiels­wei­se das Recht eines Arbeit­neh­mers umfas­sen, von sei­nem Arbeit­ge­ber Infor­ma­tio­nen über sei­ne Arbeits­be­din­gun­gen, sei­nen Lohn oder sei­ne Arbeits­zeit zu erhal­ten. Eben­so kann ein Betriebs­rat einen Aus­kunfts­an­spruch gegen­über dem Arbeit­ge­ber haben, um Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten, die für die Wahr­neh­mung sei­ner Auf­ga­ben not­wen­dig sind. Der Umfang des Aus­kunfts­an­spruchs kann je nach den spe­zi­fi­schen Geset­zen und Vor­schrif­ten des Lan­des vari­ie­ren. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktu­el­le Ände­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich stän­dig wan­deln­den Arbeits­welt ist es uner­läss­lich, sich stets auf dem neu­es­ten Stand der aktu­el­len Geset­ze und Recht­spre­chun­gen zu hal­ten. Ver­än­de­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht kön­nen weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men, Arbeit­neh­mer und Betriebs­rä­te haben. Ob es um Fra­gen der…