Auskunftsrecht

Das “Auskun­ft­srecht” ist ein geset­zlich ver­ankertes Recht, das es ein­er Per­son ermöglicht, Infor­ma­tio­nen von ein­er anderen Partei zu ver­lan­gen. Im Kon­text des Arbeit­srechts kann das Auskun­ft­srecht beispiel­sweise das Recht eines Arbeit­nehmers sein, Infor­ma­tio­nen über seine Arbeits­be­din­gun­gen, sein Gehalt oder seine Arbeit­szeit­en vom Arbeit­ge­ber zu ver­lan­gen. Es kann auch das Recht eines Betrieb­srats sein, Infor­ma­tio­nen über die Geschäft­stätigkeit des Unternehmens vom Arbeit­ge­ber zu ver­lan­gen. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

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    Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) entsch­ieden, dass der Betrieb­srat ein Recht darauf hat, vom Arbeit­ge­ber über Arbeit­sun­fälle informiert zu wer­den, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusam­men­hang mit der Nutzung der betrieblichen Infra­struk­tur des Arbeit­ge­bers erleiden. In dem konkreten Fall erbrachte die Arbeit­ge­berin Zustell­dien­ste und auf…