Auskunftsrecht

Das „Aus­kunfts­recht“ ist ein gesetz­lich ver­an­ker­tes Recht, das es einer Per­son ermög­licht, Infor­ma­tio­nen von einer ande­ren Par­tei zu ver­lan­gen. Im Kon­text des Arbeits­rechts kann das Aus­kunfts­recht bei­spiels­wei­se das Recht eines Arbeit­neh­mers sein, Infor­ma­tio­nen über sei­ne Arbeits­be­din­gun­gen, sein Gehalt oder sei­ne Arbeits­zei­ten vom Arbeit­ge­ber zu ver­lan­gen. Es kann auch das Recht eines Betriebs­rats sein, Infor­ma­tio­nen über die Geschäfts­tä­tig­keit des Unter­neh­mens vom Arbeit­ge­ber zu ver­lan­gen. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

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    Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) ent­schie­den, dass der Betriebs­rat ein Recht dar­auf hat, vom Arbeit­ge­ber über Arbeits­un­fäl­le infor­miert zu wer­den, die Beschäf­tig­te eines ande­ren Unter­neh­mens im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der betrieb­li­chen Infra­struk­tur des Arbeit­ge­bers erlei­den. In dem kon­kre­ten Fall erbrach­te die Arbeit­ge­be­rin Zustell­diens­te und auf…