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In einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 42/17) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Grenzen für den Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung seines Mitbestimmungsrechts aus § 87 BetrVG gezogen. In dem konkreten Fall ging es um einen Betriebsrat in einer Klinik, der den Arbeitgeber auf Unterlassung der Aufstellung von Dienstplänen ohne seine Mitwirkung verklagte.…