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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) entschieden, dass der Betriebsrat ein Recht darauf hat, vom Arbeitgeber über Arbeitsunfälle informiert zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden. In dem konkreten Fall erbrachte die Arbeitgeberin Zustelldienste und auf…