Az: 1 ABR 53/17


  • Überwachungs- und Informationsrechte des Betriebsrats widersprechen nicht der DSGVO

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    Überwachungs- und Informationsrechte des Betriebsrats widersprechen nicht der DSGVO

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in einem Beschluss vom 7. Mai 2019 (Az: 1 ABR 53/17) entsch­ieden, dass die Überwachungs- und Infor­ma­tion­srechte des Betrieb­srats nicht der Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) wider­sprechen. Ins­beson­dere darf der Betrieb­srat weit­er­hin in die Brut­tolohn- und Gehalt­slis­ten des Arbeit­ge­bers voll­ständig und ungeschwärzt einsehen. In dem ver­han­del­ten Fall wollte ein Betrieb­srat zur Kon­trolle der Gle­ich­be­hand­lung im…