BAG

“BAG” ist die Abkürzung für das Bun­de­sar­beits­gericht, das ober­ste Gericht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land für arbeit­srechtliche Angele­gen­heit­en. Mit Sitz in Erfurt ist das BAG zuständig für die Entschei­dung über Revi­sio­nen und Beschw­er­den gegen Urteile der Lan­desar­beits­gerichte. Die Urteile des BAG haben maßge­blichen Ein­fluss auf die Ausle­gung und Anwen­dung des Arbeit­srechts in Deutsch­land. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.