“BAG” ist die Abkürzung für das Bundesarbeitsgericht, das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland für arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Mit Sitz in Erfurt ist das BAG zuständig für die Entscheidung über Revisionen und Beschwerden gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte. Die Urteile des BAG haben maßgeblichen Einfluss auf die Auslegung und Anwendung des Arbeitsrechts in Deutschland. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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In einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 42/17) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Grenzen für den Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung seines Mitbestimmungsrechts aus § 87 BetrVG gezogen. In dem konkreten Fall ging es um einen Betriebsrat in einer Klinik, der den Arbeitgeber auf Unterlassung der Aufstellung von Dienstplänen ohne seine Mitwirkung verklagte.…