Bahn

Die „Bahn“ bezieht sich in der Regel auf das Eisen­bahn­ver­kehrs­sys­tem, das für den Trans­port von Per­so­nen und Gütern genutzt wird. In Deutsch­land ist die Deut­sche Bahn AG das größ­te Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men, das sowohl den Per­so­nen- als auch den Güter­ver­kehr betreibt. Die Bahn spielt eine wich­ti­ge Rol­le in der Wirt­schaft, da sie eine effi­zi­en­te und umwelt­freund­li­che Alter­na­ti­ve zu ande­ren Ver­kehrs­mit­teln bie­tet. Sie ist auch ein wich­ti­ger Arbeit­ge­ber und bie­tet eine Viel­zahl von Beru­fen und Kar­rie­re­mög­lich­kei­ten. Im Kon­text des Arbeits­rechts kön­nen ver­schie­de­ne Aspek­te rele­vant sein, wie z.B. Arbeits­be­din­gun­gen, Arbeits­zei­ten und Arbeits­schutz für Bahn­mit­ar­bei­ter. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Reisezeit mit der Bahn ist Arbeitszeit: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg

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    Reisezeit mit der Bahn ist Arbeitszeit: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg

    In einem bemer­kens­wer­ten Urteil hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Lüne­burg (VG) ent­schie­den, dass die Rei­se­zeit von Mit­ar­bei­tern eines Spe­di­ti­ons­un­ter­neh­mens mit der Bahn als Arbeits­zeit im Sin­ne des Arbeits­zeit­ge­set­zes zu betrach­ten ist. Das Urteil wur­de am 2. Mai 2023 unter dem Akten­zei­chen 3 A 146/22 gefällt. Die Ent­schei­dung des Gerichts betrifft Mit­ar­bei­ter eines Spe­di­ti­ons­un­ter­neh­mens, die Fahr­zeu­ge zu ver­schie­de­nen…