“Banken” sind Finanzinstitute, die in Geld und dessen Ersatz handeln und andere geldbezogene Dienstleistungen anbieten. In ihrer Rolle als Finanzintermediäre nehmen Banken Einlagen entgegen und vergeben Kredite. Sie erfüllen drei wichtige volkswirtschaftliche Funktionen:
Losgrößentransformation (auch: Ballungsfunktion): Banken schaffen einen Ausgleich zwischen dem Kapitalangebot vieler relativ kleiner Einlagen und der Kapitalnachfrage nach größeren Krediten. Sie transformieren viele zum Teil sehr kleine Sparbeträge zu großen Kreditpaketen.
Fristentransformation: Banken nehmen kurzfristige Einlagen entgegen und vergeben langfristige Kredite.
Risikotransformation: Banken verteilen das Risiko von Kreditausfällen auf viele Einleger.
Im Kontext des Arbeitsrechts können Banken beispielsweise als Arbeitgeber auftreten oder in Bezug auf die Finanzierung von Unternehmen und deren Arbeitsplätzen relevant sein. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.