BEM

„BEM“ steht für Betriebliches Eingliederungsmanagement. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich durchführen müssen, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit des betroffenen Arbeitnehmers zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers zu erhalten. Im Rahmen des BEM werden gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Möglichkeiten und Maßnahmen erörtert, wie die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.


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