BEM

“BEM” ste­ht für Betrieblich­es Eingliederungs­man­age­ment. Es han­delt sich dabei um ein Ver­fahren, das Arbeit­ge­ber in Deutsch­land geset­zlich durch­führen müssen, wenn ein Arbeit­nehmer inner­halb eines Jahres länger als sechs Wochen unun­ter­brochen oder wieder­holt arbeit­sun­fähig ist. Ziel des BEM ist es, die Arbeit­sun­fähigkeit des betrof­fe­nen Arbeit­nehmers zu über­winden, erneuter Arbeit­sun­fähigkeit vorzubeu­gen und den Arbeit­splatz des betrof­fe­nen Arbeit­nehmers zu erhal­ten. Im Rah­men des BEM wer­den gemein­sam mit dem Arbeit­nehmer Möglichkeit­en und Maß­nah­men erörtert, wie die Arbeits­fähigkeit wieder­hergestellt wer­den kann. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktuelle Änderun­gen im Arbeits- und Betrieb­sver­fas­sungsrecht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich ständig wan­del­nden Arbeitswelt ist es uner­lässlich, sich stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Geset­ze und Recht­sprechun­gen zu hal­ten. Verän­derun­gen im Arbeits- und Betrieb­sver­fas­sungsrecht kön­nen weitre­ichende Auswirkun­gen auf Unternehmen, Arbeit­nehmer und Betrieb­sräte haben. Ob es um Fra­gen der…

  • Bundesarbeitsgericht: Kein individueller Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

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    Bundesarbeitsgericht: Kein individueller Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in sein­er Entschei­dung vom 7. Sep­tem­ber 2021 (Akten­ze­ichen: 9 AZR 571/20) klargestellt, dass Arbeit­nehmer keinen indi­vidu­ellen Anspruch auf die Ein­leitung und Durch­führung eines betrieblichen Eingliederungs­man­age­ments (BEM) haben. Dieses Urteil wirft ein wichtiges Licht auf die Rechte der Arbeit­nehmer in Bezug auf das BEM. Hin­ter­grund: Gemäß § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX…