“BEM” steht für Betriebliches Eingliederungsmanagement. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich durchführen müssen, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit des betroffenen Arbeitnehmers zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers zu erhalten. Im Rahmen des BEM werden gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Möglichkeiten und Maßnahmen erörtert, wie die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
/
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. September 2021 (Aktenzeichen: 9 AZR 571/20) klargestellt, dass Arbeitnehmer keinen individuellen Anspruch auf die Einleitung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) haben. Dieses Urteil wirft ein wichtiges Licht auf die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf das BEM. Hintergrund: Gemäß § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX…