Berichtspflicht

Die „Berichts­pflicht“ bezeich­net die gesetz­li­che Ver­pflich­tung einer Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on, bestimm­te Infor­ma­tio­nen zu sam­meln und an eine Auf­sichts­be­hör­de oder eine ande­re zustän­di­ge Stel­le zu mel­den. Die­se Pflicht kann sich auf ver­schie­de­ne Berei­che bezie­hen, wie z.B. Finan­zen, Gesund­heit und Sicher­heit, Umwelt­ver­träg­lich­keit und mehr. Im Kon­text des Arbeits­rechts kann die Berichts­pflicht bei­spiels­wei­se bedeu­ten, dass der Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet ist, bestimm­te Infor­ma­tio­nen über Arbeits­un­fäl­le, Arbeits­zei­ten oder die Ein­hal­tung von Arbeits­stan­dards zu mel­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Die CSRD-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitswesen

    /

    Die CSRD-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitswesen

    Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) der Euro­päi­schen Uni­on, die seit Janu­ar 2023 die bis­he­ri­ge CSR-Richt­li­nie ablöst, hat das Poten­zi­al, die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men grund­le­gend zu ver­än­dern. Mit der CSRD wer­den die Anfor­de­run­gen an die nicht­fi­nan­zi­el­le Bericht­erstat­tung von Unter­neh­men erheb­lich erwei­tert und ver­schärft. Dies hat auch Aus­wir­kun­gen auf das Gesund­heits­we­sen, ins­be­son­de­re auf Kran­ken­häu­ser und Kli­nik­grup­pen.…