Betriebsrat

Ein „Betriebs­rat“ ist eine gewähl­te Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer in einem Betrieb oder Unter­neh­men. Sei­ne Haupt­auf­ga­be besteht dar­in, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer gegen­über dem Arbeit­ge­ber zu ver­tre­ten und auf die Ein­hal­tung von Geset­zen, Ver­ord­nun­gen, Tarif­ver­trä­gen und Betriebs­ver­ein­ba­run­gen zu ach­ten. Der Betriebs­rat hat Mit­be­stim­mungs­rech­te in vie­len Fra­gen des Arbeits­le­bens, wie zum Bei­spiel bei Per­so­nal­ent­schei­dun­gen, Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen und Gesund­heits­schutz­maß­nah­men. Die genau­en Rech­te und Pflich­ten des Betriebs­rats sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz gere­gelt. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    /

    Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) ent­schie­den, dass der Betriebs­rat ein Recht dar­auf hat, vom Arbeit­ge­ber über Arbeits­un­fäl­le infor­miert zu wer­den, die Beschäf­tig­te eines ande­ren Unter­neh­mens im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der betrieb­li­chen Infra­struk­tur des Arbeit­ge­bers erlei­den. In dem kon­kre­ten Fall erbrach­te die Arbeit­ge­be­rin Zustell­diens­te und auf…