Betriebsrat

Ein “Betrieb­srat” ist eine gewählte Vertre­tung der Arbeit­nehmer in einem Betrieb oder Unternehmen. Seine Haup­tauf­gabe beste­ht darin, die Inter­essen der Arbeit­nehmer gegenüber dem Arbeit­ge­ber zu vertreten und auf die Ein­hal­tung von Geset­zen, Verord­nun­gen, Tar­ifverträ­gen und Betrieb­svere­in­barun­gen zu acht­en. Der Betrieb­srat hat Mitbes­tim­mungsrechte in vie­len Fra­gen des Arbeit­slebens, wie zum Beispiel bei Per­son­alentschei­dun­gen, Arbeit­szeitregelun­gen und Gesund­heitss­chutz­maß­nah­men. Die genauen Rechte und Pflicht­en des Betrieb­srats sind im Betrieb­sver­fas­sungs­ge­setz geregelt. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

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    Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) entsch­ieden, dass der Betrieb­srat ein Recht darauf hat, vom Arbeit­ge­ber über Arbeit­sun­fälle informiert zu wer­den, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusam­men­hang mit der Nutzung der betrieblichen Infra­struk­tur des Arbeit­ge­bers erleiden. In dem konkreten Fall erbrachte die Arbeit­ge­berin Zustell­dien­ste und auf…