Betriebsratsmitglied

Ein Betriebs­rats­mit­glied ist eine Per­son, die von den Arbeit­neh­mern eines Betriebs gewählt wur­de, um ihre Inter­es­sen gegen­über dem Arbeit­ge­ber zu ver­tre­ten. Die Wahl erfolgt in regel­mä­ßi­gen Abstän­den von vier Jah­ren durch Betriebs­rats­wah­len.

Betriebs­rats­mit­glie­der haben ver­schie­de­ne Pflich­ten und Rech­te, die im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz fest­ge­legt sind. Sie sind an der Gestal­tung von Arbeits­be­din­gun­gen betei­ligt, ver­tre­ten die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer gegen­über dem Arbeit­ge­ber und haben ein Mit­be­stim­mungs­recht in vie­len betrieb­li­chen Ange­le­gen­hei­ten.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass Betriebs­rats­mit­glie­der wäh­rend ihrer Amts­zeit beson­de­ren Schutz genie­ßen, um ihre Auf­ga­ben ohne Angst vor Ver­gel­tung erfül­len zu kön­nen. Dies beinhal­tet unter ande­rem einen beson­de­ren Kün­di­gungs­schutz.

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  • Betriebsbegriff und Mitbestimmungsrecht: Klarstellungen des Bundesarbeitsgerichts

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    Betriebsbegriff und Mitbestimmungsrecht: Klarstellungen des Bundesarbeitsgerichts

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einer Ent­schei­dung (Az: 2 AZR 38/19) vom 27. Juni 2019 wich­ti­ge Klar­stel­lun­gen zum Betriebs­be­griff und zum Mit­be­stim­mungs­recht des Betriebs­rats vor­ge­nom­men. Im kon­kre­ten Fall ging es um die Fra­ge, ob eine durch einen Struk­tur­ta­rif­ver­trag nach § 3 BetrVG gebil­de­te betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­che Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit einen Betrieb im Sin­ne des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes dar­stellt. Das Gericht hat ent­schie­den,…