Ein Betriebsratsmitglied ist eine Person, die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählt wurde, um ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Die Wahl erfolgt in regelmäßigen Abständen von vier Jahren durch Betriebsratswahlen.
Betriebsratsmitglieder haben verschiedene Pflichten und Rechte, die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt sind. Sie sind an der Gestaltung von Arbeitsbedingungen beteiligt, vertreten die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und haben ein Mitbestimmungsrecht in vielen betrieblichen Angelegenheiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Betriebsratsmitglieder während ihrer Amtszeit besonderen Schutz genießen, um ihre Aufgaben ohne Angst vor Vergeltung erfüllen zu können. Dies beinhaltet unter anderem einen besonderen Kündigungsschutz.
Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
/
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung (Az: 2 AZR 38/19) vom 27. Juni 2019 wichtige Klarstellungen zum Betriebsbegriff und zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats vorgenommen. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob eine durch einen Strukturtarifvertrag nach § 3 BetrVG gebildete betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheit einen Betrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes darstellt. Das Gericht hat entschieden,…